Rechtsprechung zu § 153 StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
10
BGH, 08.04.2008 - VIII ZB 20/06
Der Zeuge, der in zweiter Instanz erneut vernommen wird, nachdem er bereits in erster Instanz zur Sache ausgesagt hat, darf das Zeugnis verweigern über Fragen, deren Beantwortung ihn der Gefahr einer Strafverfolgung nach § 153 StGB wegen seiner erstinstanzlichen Aussage aussetzen würde.
von
10
von
10
BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98
1. Ein Mitarbeiter in der Bauabteilung der Flughafen Frankfurt/ Main AG ist nicht Amtsträger, weil die Flughafengesellschaft keine "sonstige Stelle" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ist (im Anschluß an BGHSt 43, 370).
2. Mehrere in demselben Rechtszug abgegebene falsche eidesstattliche Versicherungen stehen in Tatmehrheit, soweit sie nicht durch zusätzliche Umstände materiell-rechtlich zu einer einheitlichen Tat verklammert werden.
StGB §§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, 52, 156, 332; UWG aF § 12 Abs. 2;
von
10
BAG, 27.07.2005 - 7 AZR 508/04
Einstellungsanspruch - Strafverfahren
Der Entschluss des öffentlichen Arbeitgebers, die Entscheidung über die endgültige Besetzung der Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters an einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Urheberrecht bis zum Abschluss eines gegen den favorisierten Bewerber anhängigen Strafverfahrens wegen falscher Versicherung an Eides Statt (§ 156 StGB) zurückzustellen, ist nicht ermessensfehlerhaft. Aus diesem Verhalten ergeben sich keine Ansprüche des Bewerbers aus Art. 33 Abs. 2 GG.
von
10
BGH, 11.09.2002 - 1 StR 171/02
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in 37 Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten erhebt Verfahrensrügen sowie die Sachbeschwerde. Das Rechtsmittel ist begründet.
von
10
BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in 159 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft ist unbegründet.
von
10
BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 730/00
Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG - Vertretenmüssen
1. Die Überschreitung der Frist des § 9 Abs. 1 MuSchG ist von der Schwangeren zu vertreten, wenn sie auf einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse billigerweise zu erwartende Verhalten zurückzuführen ist (Verschulden gegen sich selbst).
2. Einen solchen gröblichen Verstoß stellt es nicht dar, wenn die Schwangere die Bescheinigung über die Schwangerschaft mit normaler Post an den Arbeitgeber versendet und der Brief dann aus ungeklärter Ursache verloren geht. Mit einem Verlust des Briefes auf dem Beförderungswege muß die Schwangere nicht von vornherein rechnen.
von
10
BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvL 2/01
Gründe: I. Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG setzt voraus, dass es für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung auf die Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ankommt. Bei der Prüfung der Entscheidungserheblichkeit gilt ein ...
von
10
BVerfG, 26.02.1999 - 2 BvR 321/94
Gründe: Die Strafzumessung einschließlich der Feststellung der sie bestimmenden Tatsachen ist allein Sache der Fachgerichte; sie erfolgt in Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts. Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich auf Verstöße gegen spezifisches Verfassungsrecht ...
von
10
BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 294/98
Gründe: Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen die Höhe einer gegen ihn verhängten - zur Bewährung ausgesetzten - Freiheitsstrafe.
