Rechtsprechung zu § 17 StGB
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BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des Befehls; Fachvorgesetzter; ärztlicher Fachdienst; Tatbestandsirrtum; Verbotsirrtum (vermeidbar); Schuldmilderungsgrund des § 21 StGB; unverschuldete außergewöhnliche situationsgebundene Erschwernis; mangelnde Dienstaufsicht.

1. Die Ankündigung eines Soldaten, einen Brigadebefehl, der erst zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen ist, nicht zu befolgen, verletzt nicht die Pflicht zum Gehorsam, da § 11 Abs. 1 Satz 2 SG auf den Zeitpunkt der Ausführung des Befehls abstellt. Gleichwohl stellt eine solche Ankündigung eine Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen (§ 7 SG) dar (vgl. auch Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21. 96 - [BVerwGE 103, 361 [f.] = Buchholz 236. 1 § 7 SG Nr. 9 = NZWehrr 1997, 117 = NJW 1997, 536 = DVBl 1997, 356] m. w. N.).

2. Nach § 1 Abs. 2 VorgV soll ein unmittelbarer Vorgesetzter im Sinne des § 1 Abs. 1 VorgV, also auch der Kommandeur eines militärischen Verbandes, in den ärztlichen oder anderen Fachdienst der Untergebenen nicht eingreifen. Der Ausdruck "soll" stellt jedoch klar, dass ein solches Eingreifen grundsätzlich verboten ist, sofern nicht ein besonderer Ausnahmegrund für ein gegenteiliges Handeln vorliegt.

3. Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum.

4. Bestehen Unklarheiten über Inhalt und Umfang eines erteilten Befehls, hat ein Untergebener das Recht und die Pflicht, Fragen zu stellen, Gegenvorstellungen zu erheben sowie auf Klärung zu dringen.

5. Zur Maßnahmebemessung bei Vorliegen des Schuldmilderungsgrundes des § 21 StGB, von Milderungsgründen in den Umständen der Tat sowie eines vermeidbaren Verbotsirrtums.

SG §§ 7, 10 Abs. 4, 5, § 11 Abs. 1 Satz 2, 3, Abs. 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1, § 59; WStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; StGB § 16 Abs. 1, §§ 17, 21, 323 c; StPO § 153 a Abs. 1 Satz 5; VorgV § 1 Abs. 2, § 2

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BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); Verfahrensmangel (Heilung); Prüfverfahren der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost; Dienstverweigerung; dienstliches Handeln nach anwaltlichem Rat; Tatbestands-/ Verbotsirrtum; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (schweres Dienstvergehen, endgültiger Vertrauensverlust); Zumessungserwägungen.

Im Geschäftsbereich der Deutschen Post AG hat bei Erhebung der Disziplinarklage regelmäßig der Betriebsrat des Betriebes mitzuwirken, bei dem der Beamte beschäftigt ist; eine Mitwirkungszuständigkeit des Gesamt- oder Konzernbetriebsrats ist nur ausnahmsweise gegeben.

Die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost hat den gesamten Disziplinarverfahrensgang auf Rechtmäßigkeit in formeller und materieller Hinsicht sowie auf sachgerechte Ermessensausübung im Regelfall erst dann zu überprüfen, wenn zuvor alle Verfahrensschritte einschließlich des Beteiligungsverfahrens abgeschlossen sind.

BAPostG F. 2001 § 3 Abs. 2 Nr. 8, § 15; BBG § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 13 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 34 Abs. 2, § 52 Abs. 1 Satz 1, §§ 55, 65 Abs. 1; BetrVG §§ 1, 50, 58; BPersVG § 72 Abs. 1 und 4 Satz 2, § 78 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2; BRRG § 126 Abs. 3 Nr. 3; PostPersRG § 1 Abs. 2, 5 und 7, §§ 24, 28, 29 Abs. 5 und 6; StGB § 17

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BVerwG, 17.11.2005 - 1 D 17.04

Polizeihauptmeister; innerdienstlicher Pflichtenverstoß bei Abschlussfeier; unkollegiales Verhalten; Einsatz eines Elektroimpulsgeräts bei der Diensthundeausbildung; vorsätzlicher Verstoß gegen Dienstvorschriften; unbefugte Benutzung eines Dienstwagens; falsche Angaben im Trennungsgeldantrag; Disziplinarmaß: Kürzung der Dienstbezüge; Beteiligung des Personalrats.

Gründe: I. 1. Die Leiterin der Grenzschutzschule … hat dem Beamten mit Anschuldigungsschrift vom 3. Juni 2004 vorgeworfen, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er: 1. am Abend des 4. Mai 2000 den erfolgreichen Abschluss eines Lehrgangs mit dem Lehrpersonal und Lehrgangsteilnehmern ...

BBG § 54 Satz 3; § 55 Satz 2; § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 85 Abs. 3 Satz 1; StGB § 17; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; BPersVG a. F. § 78 Abs. 1 Nr. 3

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BVerwG, 18.02.2003 - 1 D 19.02

BGS-Beamter; Teilnahme als abgeordneter Beamter auf Nordseestreifen in einer Bootsbesatzung; Einfuhr einer 1-Literflasche Spirituosen; beschränkte Einfuhrmenge; keine Dienstpflichtverletzung aufgrund unvermeidbaren Verbotsirrtums; Freispruch.

Gründe: I. 1. Der Bundesdisziplinaranwalt hat den am … geborenen Beamten angeschuldigt, dadurch ein Dienstvergehen begangen zu haben, dass er als Angehöriger … der BGSI … C. unversteuerte und unverzollte Waren, die er am 8. Juni 1999 im Rahmen einer Nordseestreife bei einem Zwischenaufenthalt ...

BBG § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 1; StGB § 17 Satz 1; EF-VO § 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3; AO § 370 Abs. 1 Nr. 2

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BGH, 09.01.2001 - VI ZR 407/99

a) Zu den Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH gehört es, sich in der finanziellen Krise des Unternehmens über die Einhaltung von erteilten Anweisungen zur pünktlichen Zahlung fälliger Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern.

b) Ein Irrtum des Geschäftsführers über den Umfang seiner Pflicht zur Überwachung einer an die Buchhaltung erteilten Anweisung zur Zahlung fälliger Arbeitnehmerbeiträge ist ein Verbotsirrtum, der in der Regel den Vorsatz hinsichtlich des Vorenthaltens dieser Beiträge nicht entfallen läßt.

BGB § 823 Be; StGB §§ 14 Abs. 1 Nr. 1, 17, 266 a Abs. 1

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BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer (im Anschluß an BGH, 3. November 1992, 5 StR 370/ 92, NJW 1993, 141).

StGB § 2; WStrG § 2 Abs. 1, Abs. 3, § 5; GrenzG § 27 Abs. 2 S. 1; StGB § 213 Abs. 3 Nr. 5; StGBEG Art. 315 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2

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BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

1. Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussage und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung.

2. Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen - unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten - in vollem Umfang dem Verfall.

3. Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern.

UWG § 16 Abs. 1 nF, § 4 Abs. 1 aF; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 2

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BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung; Kameradschaftspflicht; Fürsorgepflicht; rechtfertigender Notstand; Fahrlässigkeit; vermeidbarer Verbotsirrtum.

1. § 93 Abs. 1 Satz 2 WDO ist nicht auf vor seinem am 1. Januar 2002 erfolgten In-Kraft-Treten liegende Sachverhalte anzuwenden.

2. Ein Vorgesetzter, der einen Untergebenen veranlasst, den Unteroffizier vom Dienst-Posten zu verlassen, verstößt gegen seine Pflichten zur Fürsorge und zur Kameradschaft.

3. Zur Vorgesetztenstellung innerhalb umschlossener militärischer Anlagen.

4. Zur fahrlässigen Verletzung der Fürsorge- und der Kameradschaftspflicht.

5. Zur Vermeidbarkeit eines Verbotsirrtums.

GG Art. 20 Abs. 1; EMRK Art. 6; WDO § 93 Abs. 1 Satz 2

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BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

Der Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB setzt nicht zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, wenn technische Sicherungsmaßnahmen einen gleichwertigen Jugendschutz wie die Überwachung durch Ladenpersonal gewährleisten.

StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a

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BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02

Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten von dem Vorwurf des Verstoßes gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i. V. m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV in 694 Fällen sowie in einem weiteren Fall der Verabredung eines solchen Verbrechens gem. § ...

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