Rechtsprechung zu § 176 StGB
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BFH, 23.02.2000 - XR 142/95
"Telefonsex" führt unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (Abgrenzung zum Beschluss des Großen Senats vom 23. Juni 1964 GrS 1/ 64 S, BFHE 80, 73, BStBl III 1964, 500).
EStG § 15 Abs. 2, § 22 Nr. 3; GewStG § 2 Abs. 1; AO 1977 § 40; BGB §§ 134, 138
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BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
Wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus für erledigt erklärt (§ 67d Abs. 6 StGB), so kann dies regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, wenn der Betroffene andernfalls in die Freiheit zu entlassen wäre. Hat er dagegen im Anschluss an die Erledigung noch Freiheitsstrafe zu verbüßen, auf die zugleich mit der Unterbringung erkannt worden war, kann nachträgliche Sicherungsverwahrung regelmäßig nur unter den Voraussetzungen von § 66b Abs. 1 StGB oder § 66b Abs. 2 StGB angeordnet werden.
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BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu Geldstrafen von fünfzig Tagessätzen zu je 50 DM verurteilt und das sichergestellte Druckwerk "A." eingezogen. Vom Vorwurf, sich durch den Vertrieb weiterer Schriften wegen Verbreitung von Gewaltdarstellungen ...
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BGH, 20.02.2003 - 3 StR 222/02
Auch bei einer durch die Natur der Sache bedingt im Tatsächlichen ungenauen Fassung der Anklageschrift (vgl. BGHSt 40, 44) ist ein Hinweis entsprechend § 265 StPO grundsätzlich nicht vorgeschrieben, wenn sich im Laufe der Hauptverhandlung nähere Konkretisierungen von Einzelfällen durch genauere Beschreibungen von Tatmodalitäten oder Begleitumständen ergeben (Abgrenzung zu BGHSt 44, 153). Ein Hinweis kann nur ausnahmsweise geboten sein, etwa um das Recht des Angeklagten auf rechtliches Gehör oder den Schutz vor Überraschungsentscheidungen zu gewährleisten.
Wird ein Zeuge in einem späteren Abschnitt einer Hauptverhandlung noch einmal vernommen, bedarf es einer neuen Entscheidung über die Vereidigung. Diese umfaßt grundsätzlich die gesamte bisherige Aussage des Zeugen.
War der Angeklagte, der für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen nach § 247 StPO ausgeschlossen war, bei der Verhandlung und Entscheidung über dessen Vereidigung verfahrensfehlerhaft nicht anwesend, so wird der Verfahrensfehler regelmäßig geheilt, wenn die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung desselben Zeugen nach einer erneuten Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten stattfindet.
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BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in 159 Fällen aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Die hiergegen gerichtete Revision der Staatsanwaltschaft ist unbegründet.
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BGH, 12.06.2001 - 1 StR 190/01
Gründe: Der Angeklagte wurde vom Vorwurf freigesprochen, seine am 26. 8. 1976 geborene Tochter, die Nebenklägerin, am 11. 7. 1989 zu Handverkehr und am 22. 7. 1989 zu Mundverkehr veranlaßt zu haben, sowie insgesamt elfmal - dreimal vor dem 14. Geburtstag, fünfmal zwischen dem 14. und dem 18. ...
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BGH, 23.11.2000 - 1 StR 430/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in 40 Fällen, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Jugendlichen, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten bleibt ...
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BGH, 13.06.2000 - 4 StR 179/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freisprechung im übrigen wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Hiergegen richtet sich die Revision des ...
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BGH, 13.06.2000 - 4 StR 166/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung, zu einer Einheitsjugendstrafe von acht Jahren verurteilt.
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BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten P. wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in sieben Fällen - jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch einer Schutzbefohlenen - zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Zugleich hat es die Angeklagte M. wegen sexuellen Mißbrauchs ...
