Rechtsprechung zu § 184 StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
27
BVerwG, 20.02.2002 - 6 C 13.01
Rundfunkrechtliche Beanstandung; "pornographischer" Fernsehfilm; strafrechtlicher Pornographiebegriff; Strafbarkeit des Fernsehveranstalters; Verschlüsselung der Filme; Wahrnehmungshindernisse im Interesse des Jugendschutzes und Wegfall des Tatbestandes von § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB.
1. Die Unzulässigkeit einer Sendung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Rundfunkstaatsvertrages setzt voraus, dass durch ihre Ausstrahlung ein objektiver Tatbestand einer Bestimmung des Strafgesetzbuches vollständig erfüllt ist.
2. Das Verbot des Verbreitens pornographischer Darbietungen durch Rundfunk nach § 184 Abs. 2 StGB bezieht sich nur auf Live-Sendungen.
3. Ein Film ist "pornographisch" im Sinne von § 184 StGB, wenn sein Inhalt unter Hintansetzung sonstiger menschlicher Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abzielt.
4. Die Annahme eines Verstoßes gegen § 184 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch die Ausstrahlung eines pornographischen Fernsehfilmes scheidet nicht schon dann aus, wenn der Film in verschlüsselter Form gesendet wird. Anders liegt es, wenn über die allgemeine Verschlüsselung des Filmes hinaus weitere wirksame Vorkehrungen getroffen werden, die es im Sinne einer "effektiven Barriere" regelmäßig verhindern, dass Minderjährige den Film wahrnehmen.
EG-Fernsehrichtlinie Art. 22 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 und Abs. 2; Art. 12 Abs. 1 Satz 2; GjSM §§ 6 Nrn. 2 und 3; StGB § 184 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 7 und Abs. 2; VwVfG § 35 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 4
von
27
BGH, 27.06.2001 - 1 StR 66/01
1. Die Vorschrift des § 176a II StGB erfaßt sämtliche Varianten der in Bezug genommenen Absätze 3 und 4 des § 184 StGB.
2. Ein Verbreiten (§ 184 III Nr. 1 StGB) im Internet liegt vor, wenn die Datei auf dem Rechner des Internetnutzers angekommen ist. Dabei ist es unerheblich, ob dieser die Möglichkeit des Zugriffs auf die Daten genutzt oder ob der Anbieter die Daten übermittelt hat. Ein Zugänglichmachen (§ 184 III Nr. 2 StGB) im Internet liegt vor, wenn eine Datei zum Lesezugriff ins Internet gestellt und dem Internetnutzer so die Möglichkeit des Zugriffs auf die Datei eröffnet wird.
3. Das Tatbestandsmerkmal des § 184 III StGB "sexuellen Mißbrauch von Kindern zum Gegenstand haben" liegt stets vor, wenn die Person des tatsächlichen sexuellen Mißbrauchs ein Kind ist. In den übrigen Fällen kommt es auf die Sicht eines verständigen Betrachters an.
von
27
BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98
1. Pornogaphische Filme und Photographien haben den sexuellen Mißbrauch von Kindern auch dann zum Gegenstand, wenn die Aufnahmen zwar unmittelbar nur die Vornahme der sexuellen Handlungen der Kinder an sich selbst zeigen, sich aber aus dem Kontext der Aufnahme ergibt, daß das Kind von einem anderen, z. B. dem Photographen, hierzu aufgefordert worden ist.
2. Die Vervielfältigung von Videofilmen mittels zweier Videorecorder ist keine Herstellung in einem zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahren im Sinne von § 7 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes, so daß die Tat nicht der kurzen presserechtlichen Verjährung des § 25 Abs. 1 Satz 1 LPG unterfällt.
StGB n. F. § 184 Abs. 3 und 4, § 176 Abs. 3 Nr. 2; StGB a. F. § 176 Abs. 5 Nr. 2; LPG-NW § 7 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Satz 1
von
27
BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03
Der Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184 Abs. 1 Nr. 3a StGB setzt nicht zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, wenn technische Sicherungsmaßnahmen einen gleichwertigen Jugendschutz wie die Überwachung durch Ladenpersonal gewährleisten.
StGB § 184 Abs. 1 Nr. 3a
von
27
BVerwG, 28.04.2005 - 2 WD 25.04
Kinderpornografie; Besitz kinderpornografischer Schriften; Weiterleitung kinderpornografischer Schriften; Berufungsbeschränkung; Auslegung der Berufungsschrift; Bindungswirkung; Maßnahmebemessung; Dienstgradherabsetzung; minderschwerer Fall.
1. Ob das Rechtsmittel der Berufung in vollem Umfang oder beschränkt auf die Maßnahmebemessung eingelegt worden ist, ist nach dem objektiven Erklärungsgehalt der Berufungsschrift zu ermitteln.
2. Die Bindungswirkung nach § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO besteht hinsichtlich der tatsächlichen Feststellungen eines sachgleichen rechtskräftigen strafgerichtlichen Urteils für das gerichtliche Disziplinarverfahren nur insoweit, als diese strafgerichtlichen Feststellungen durch die Anschuldigungsschrift zum Gegenstand des gerichtlichen Disziplinarverfahrens gemacht worden sind.
3. Zur Bemessung der angemessenen Disziplinarmaßnahme für einen Soldaten in Vorgesetztenstellung bei Besitz und Weiterverbreitung kinderpornografischer Schriften/ Dateien in einem minderschweren Fall.
WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 84 Abs. 1 Satz 1, § 99 Abs. 1 Satz 2, § 107 Abs. 1, § 116, Abs. 1 Satz 1; StGB § 184 Abs. 5 und 7
von
27
BVerwG, 11.02.2003 - 2 WD 35.02
Beschaffen und Besitz kinderpornografischer Bilder; Eingriff in Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Teilnahme an Gruppenpsychotherapie nach Dienstvergehen; Dienstausübungsverbot; Dienstgradherabsetzung zum Feldwebel; Aneignung von Munition; Sicherheitsrisiken, erhebliche.
1. Zur Maßnahmebemessung bei Besitzverschaffung kinderpornografischer Darstellungen durch einen Soldaten.
2. Ein Soldat in Vorgesetztenstellung, der sich Munition des Dienstherrn aneignet, disqualifiziert sich regelmäßig als Vorgesetzter.
GG Art. 1 Abs. 1 Satz 1, Art. 2 Abs. 1; SG §§ 7, 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Sätze 1 und 2, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1; StGB § 184 Abs. 5; ZDv 10/ 5 Nr. 311, 4. Spiegelstrich
von
27
BVerwG, 27.08.2003 - 2 WD 39.02
Besitzverschaffung von Bildern kinderpornografischen Inhalts; Versenden kinderpornografischer Bilddateien an dritte Personen; Eingriff in Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Zur Maßnahmebemessung bei Vorliegen eines minderschweren Falles des Besitzverschaffens kinderpornografischer Darstellungen und Versendens entsprechender Dateien an dritte Personen durch einen Soldaten.
GG Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1; SG § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1; StGB § 184 Abs. 5
von
27
BVerwG, 17.02.2004 - 2 WD 15.03
Besitzverschaffung und Besitz kinderpornografischer Bilder im dienstlichen Bereich; Privater PC für dienstliche Zwecke zugelassen; Eingriff in Menschenwürde; allgemeines Persönlichkeitsrecht; herausgehobene Stellung als Stabsoffizier; unterschiedliche Intention von Straf- und Disziplinarverfahren.
1. Zur Maßnahmebemessung bei Besitzverschaffung von Computerausdrucken kinderpornografischen Inhalts im dienstlichen Bereich durch einen Stabsoffizier.
2. Straf- und Disziplinarverfahren verfolgen eine unterschiedliche Intention.
GG Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 1; SG § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1; StGB § 184 Abs. 5
von
27
BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Durchsuchung und das Verfahren nach § 110 StPO.
von
27
BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Verbreitung pornographischer Schriften zu Geldstrafen von fünfzig Tagessätzen zu je 50 DM verurteilt und das sichergestellte Druckwerk "A." eingezogen. Vom Vorwurf, sich durch den Vertrieb weiterer Schriften wegen Verbreitung von Gewaltdarstellungen ...
