Rechtsprechung zu § 184 StGB
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BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

Gründe: I. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine disziplinarische Entfernung aus dem Dienst.

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BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

§ 176 Abs. 3 Nr. 2 StGB i. d. F. des 6. StrRG setzt voraus, dass der Täter das Kind dazu bestimmt, dass es an seinem eigenen Körper sexuelle Handlungen vornimmt; es reicht nicht aus, dass der Täter das Kind lediglich dazu bestimmt, vor ihm in sexuell aufreizender Weise zu posieren.

StGB § 176 Abs. 3 Nr. 2 i. d. F. des 6. StrRG, § 176 Abs. 4 Nr. 2 n. F.

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BVerfG, 05.07.2005 - 2 BvR 497/03

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft strafprozessuale Durchsuchungs- und Sicherstellungsmaßnahmen in der Wohnung und in der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers, gegen den wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornographischer Schriften strafrechtlich ermittelt wird. Die ...

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BVerfG, 27.06.2005 - 2 BvR 2428/04

Gründe: A. I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Verhältnis des Eingriffszwecks einer strafprozessualen Wohnungsdurchsuchung zur Stärke des Tatverdachts und zur Schwere der verfolgten Straftat.

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BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05 - ueber18.de

a) Die Haftung desjenigen, der einen Hyperlink auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten setzt, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen. Macht sich derjenige, der den Hyperlink setzt, die Inhalte, auf die er verweist, zu eigen, haftet er dafür wie für eigene Informationen.

b) Als Täter einer unlauteren Wettbewerbshandlung haftet, wer Internetnutzern über seine Website einen gebündelten Zugang zu pornographischen Internetseiten Dritter vermittelt, ohne durch ein den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV genügendes Altersverifikationssystem Minderjährige am Zugriff auf diese Angebote zu hindern.

c) Wer ein unzureichendes Altersverifikationssystem vertreibt, das für pornographische Angebote im Internet bestimmt ist, haftet wettbewerbsrechtlich als Teilnehmer für Verstöße gegen § 4 Abs. 2 JMStV, die seine Abnehmer mit der Verwendung des Systems für entsprechende Angebote begehen, wenn ihm bekannt ist, dass die jugendschutzrechtliche Unbedenklichkeit des Systems ungeklärt ist.

d) § 4 Abs. 2 JMStV ist eine Marktverhaltensregelung i. S. des § 4 Nr. 11 UWG.

e) Ein Altersverifikationssystem, das den Zugang zu pornographischen Angeboten im Internet nach Eingabe einer Ausweisnummer sowie der Postleitzahl des Ausstellungsortes ermöglicht, stellt keine effektive Barriere für den Zugang Minderjähriger zu diesen Angeboten dar und genügt nicht den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV. Nichts anderes gilt, wenn zusätzlich die Eingabe einer Adresse sowie einer Kreditkartennummer oder Bankverbindung und eine Zahlung eines geringfügigen Betrages verlangt wird.

TMG § 7 Abs. 1; UWG §§ 3, 4 Nr. 11; JMStV § 3 Abs. 2 Nr. 3, § 4 Abs. 2

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BGH, 22.12.2004 - 2 StR 365/04

Zum Tatbestand des Verharmlosens in einer öffentlichen Versammlung im Sinne von § 130 Abs. 3 StGB.

StGB § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, b und d); § 130 Abs. 3

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BGH, 14.12.2004 - 4 StR 255/04

Sexueller Mißbrauch eines Kindes setzt bei der Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem Kind voraus, daß der Täter das Kind in der Weise in das sexuelle Geschehen einbezieht, daß für ihn gerade die Wahrnehmung der sexuellen Handlung durch das Tatopfer von Bedeutung ist.

StGB § 176 Abs. 3 Nr. 1 a. F., Abs. 4 Nr. 1 n. F.

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BVerfG, 08.09.2004 - 2 BvR 86/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Auslegung des Merkmals "Einsehbarkeit des Ladengeschäfts" in § 3 Abs. 1 Nr. 3 des bis zum 31. März 2003 gültigen Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.

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BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00

Gründe: Der 4. Strafsenat (Beschluß vom 14. März 2000 - 4 StR 284/ 99) beabsichtigt zu entscheiden:

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BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 386/05

Ordentliche Unkündbarkeit

Bei der Prüfung der Frage, ob ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers vorliegt, geht es allein um die Abwägung, ob dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der "fiktiven" Kündigungsfrist noch zugemutet werden kann.

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