Rechtsprechung zu § 189 StGB
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BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine derartige Erklärung ist regelmäßig als verteidigungsfremdes Verhalten zu bewerten, für das die Tatbestandsausschlußklausel des § 86 Abs. 3 StGB (i. V. m. § 130 Abs. 5 StGB) nicht gilt. (Im Anschluß an BGHSt 46, 36)

StGB §§ 130 Abs. 3, 5; 86 Abs. 3

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BVerfG, 26.04.1999 - 1 BvR 1047/96

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung.

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