Rechtsprechung zu § 193 StGB
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BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ausdehnung des als grundsätzlich "beleidigungsfrei" anzusehenden Bereichs vertraulicher Kommunikation bei der persönlichen Korrespondenz von Strafgefangenen.

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BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

Gründe: Die Verfahren betreffen die Strafbarkeit einer drastischen Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung dieser Kritik.

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BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

Liegt es nahe, aus mehreren unstreitigen Tatsachen eine bestimmte ehrverletzende Schlussfolgerung zu ziehen, so ist eine bewusst unvollständige Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlussfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger nahe liegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen kann.

BGB §§ 823 Abs. 1, Abs. 2, 1004; StGB § 186

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BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an insgesamt 16 Tagen (über drei Arbeitswochen) und unentschuldigte Dienstabwesenheit an drei Tagen; bedingt vorsätzlich unterlassene Kenntnisverschaffung hinsichtlich des Ergebnisses der sozialmedizinischen Untersuchung mit der Folge etwa dreiwöchiger Abwesenheit vom Dienst; Störung des Betriebsfriedens durch herabsetzende Äußerungen gegenüber zwei Auszubildenden über deren Ausbilder; Freistellung vom Vorwurf der Belästigung eines Auszubildenden und vom Vorwurf der Nichtbefolgung polizeiärztlich angeordneter diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen während Zeiten vorübergehender Dienstunfähigkeit; Kürzung der Dienstbezüge auf die Dauer von drei Jahren (Höchstlaufzeit gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 BDG); keine Kürzung der Laufzeit des dreijährigen Beförderungsverbotes.

1. Leistet der Beamte wegen krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit vorübergehend keinen Dienst, so trifft ihn - auch aufgrund seiner allgemeinen Treuepflicht zum Dienstherrn - im Rahmen seiner Pflichten gemäß § 54 Satz 1 BBG die Nebenpflicht, sicherzustellen, dass ihn Mitteilungen seiner Dienststelle unverzüglich erreichen können; zur Bedeutung einer entsprechenden Pflichtverletzung (im Anschluss an Beschluss vom 18. September 2002 - BVerwG 1 DB 13. 02 - Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 23).

2. Das Maßnahmeverbot wegen Zeitablaufs gemäß § 15 Abs. 2 BDG (Kürzung der Dienstbezüge) ist auf sog. Altfälle, die verfahrensrechtlich noch nach der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen sind, nicht anzuwenden (noch offen gelassen im Urteil vom 8. September 2004 - BVerwG 1 D 18. 03 - ZBR 2005, 91 ff.).

BBG § 54 Satz 1 und 3, § 55 Satz 2, § 73 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 8 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 2, § 15 Abs. 2; BDO § 4 Abs. 2, § 9 Abs. 1

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BGH, 09.12.2004 - IX ZB 279/03

a) Das Zeugnisverweigerungsrecht des Notars erstreckt sich auf den gesamten Inhalt der notariellen Verhandlung einschließlich der Umstände, die der Notar anläßlich der Verhandlung erfährt; sie müssen ihm nicht besonders anvertraut worden sein.

b) Von dem Zeugnisverweigerungsrecht werden grundsätzlich auch schriftliche Änderungsvorschläge erfaßt, die dem Notar zur Vorbereitung des Beurkundungstermins übersandt wurden; ob sie vor der Beurkundung anderen Urkundsbeteiligten oder ihren anwaltlichen Beratern zugänglich gemacht werden sollten, ist unerheblich.

ZPO § 383 Abs. 1 Nr. 6; BNotO § 18 Abs. 1

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BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers.

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BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

Wer als Strafverteidiger in einem Verfahren wegen Volksverhetzung in einem Beweisantrag den unter der Herrschaft des Nationalsozialismus an den Juden begangenen Völkermord leugnet, macht sich damit grundsätzlich seinerseits nach § 130 Abs. 3 StGB strafbar. Eine derartige Erklärung ist regelmäßig als verteidigungsfremdes Verhalten zu bewerten, für das die Tatbestandsausschlußklausel des § 86 Abs. 3 StGB (i. V. m. § 130 Abs. 5 StGB) nicht gilt. (Im Anschluß an BGHSt 46, 36)

StGB §§ 130 Abs. 3, 5; 86 Abs. 3

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BGH, 06.06.2001 - 2 StR 136/01

Der Antrag auf Durchführung des Sicherungsverfahrens kann im Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft noch im Beschwerdeverfahren nach Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens gestellt werden.

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BFH, 18.05.2000 - VII B 36/99

Gründe: Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte beim Finanzgericht (FG) beantragt, den Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) zu verpflichten, bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes bis 500 000 DM, ersatzweise Haft, zu unterlassen, die falsche Tatsachenbehauptung aufzustellen, der ...

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BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 1847/95

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung.

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