Rechtsprechung zu § 20 StGB
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BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; Bemessungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG; Schwere des Dienstvergehens; Persönlichkeitsbild des Beamten; Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung; Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände; anerkannte Milderungsgründe; Grundsatz "in dubio pro reo"; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; endgültiger Vertrauensverlust; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Bestimmung der Disziplinarmaßnahme durch das Revisionsgericht; Spruchreife.
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG haben die Verwaltungsgerichte auch bei Zugriffsdelikten die Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte zu bestimmen (vgl. BVerwGE 124, 252 [258 ff.]). Dabei ist auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB einzubeziehen.
Die Schwere des Dienstvergehens gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 BDG ist richtungweisend für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme. Sie indiziert bei Zugriffsdelikten die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, wenn es in der Gesamtheit an hinreichend gewichtigen entlastenden Gesichtspunkten fehlt.
Im Fall der Spruchreife kann das Bundesverwaltungsgericht als Revisionsgericht selbst auf die erforderliche Disziplinarmaßnahme erkennen.
BDG §§ 5, 13 Abs. 1 und 2, §§ 58, 60 Abs. 1 und 2, § 65 Abs. 1, §§ 69, 70 Abs. 1 und 2; VwGO § 137 Abs. 1 und 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; StGB §§ 20, 21
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105
BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05
Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; Bemessungsentscheidung gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG; Schwere des Dienstvergehens; Persönlichkeitsbild des Beamten; Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung; Gesamtwürdigung der be- und entlastenden Umstände; anerkannte Milderungsgründe; Grundsatz "in dubio pro reo"; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; endgültiger Vertrauensverlust; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Bindungswirkung eines Geständnisses; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; gesetzliche Beweisregeln.
Das Geständnis eines Beamten, bestimmte Dienstpflichtverletzungen begangen zu haben, unterfällt nicht den Regeln über rechtsgeschäftliche Willenserklärungen gemäß §§ 104 ff. BGB. Vielmehr ist die Richtigkeit der zugestandenen Angaben nach dem Gebot der freien Beweiswürdigung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO zu beurteilen.
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG haben die Verwaltungsgerichte auch bei Zugriffsdelikten die Disziplinarmaßnahme aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte zu bestimmen (vgl. BVerwGE 124, 252 [258 ff.]). Dabei ist auch erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB einzubeziehen (wie Urteil vom 3. Mai 2007 BVerwG 2 C 9. 06 -).
BDG §§ 5, 13 Abs. 1 und 2, §§ 58, 70 Abs. 2; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1; StGB §§ 20, 21
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BVerwG, 03.07.2007 - 2 WD 12.06
Befehl; Grenzen der Befehlsbefugnis; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht; Unwürdige Behandlung; Missbrauch der Befehlsbefugnis; fehlende Schuldfähigkeit; Alkoholabusus; Vollrausch; Rauschtat; actio libera in causa.
1. Ob die durch einen militärischen Vorgesetzten einem Untergebenen erteilte Anweisung rechtlich als Befehl zu qualifizieren ist, bestimmt sich nach ihrem (objektiven) Erklärungsgehalt, der nach dem Empfängerhorizont eines objektiven Betrachters zu ermitteln ist.
2. Ein militärischer Vorgesetzter verletzt auch dann schuldhaft seine dienstlichen Pflichten und begeht ein Dienstvergehen, wenn ihm zum Tatzeitpunkt infolge des vorherigen Genusses erheblicher Mengen alkoholischer Getränke die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit im Sinne des § 20 StGB fehlt, er sich jedoch vorsätzlich oder fahrlässig in diesen Rauschzustand versetzt hat, in dessen Verlauf er die objektiv pflichtwidrige Handlung ("Rauschtat") begeht.
3. Zur Maßnahmebemessung bei mehrfachen Befehlen zum "Instellunggehen" zu nicht dienstlichen Zwecken.
SG § 10 Abs. 3 und 4; § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1; WDO § 17 Abs. 2, § 38; StGB §§ 20, 21; WStG § 2 Nr. 2, § 32; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 261
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BVerwG, 09.11.2005 - 6 VR 6.05
Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Strafvorschrift; "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen".
Eine Strafvorschrift ist nur dann im Sinne von § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative VereinsG "aus Gründen des Staatsschutzes erlassen", wenn sie allein dem Schutz des Staates dient; das ist bei § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative VereinsG nicht der Fall.
GG Art. 9 Abs. 1 und Abs. 2 VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, 3, § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1, § 17 Satz 1 Nr. 1 3. Alternative, § 18 Satz 2, § 20 Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative BVerfSchG § 20 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 StGB § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 G 10 § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GVG § 74 a Abs. 1 Nr. 4 2. Alternative
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BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04
Zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Voraussetzungen seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie zu den Prüfungsanforderungen an das Gericht bei Vorliegen eines methodenkritischen Gegengutachtens.
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BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Zur Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (hier "dissoziale und schizoide Persönlichkeitsstörung") und der Erheblichkeit der Einschränkung der Steuerungsfähigkeit bei der Tat (Fortführung von BGHSt 37, 397).
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BGH, 07.12.1999 - 4 StR 485/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf der Beleidigung in 66 Fällen und der Bedrohung in zwei weiteren Fällen wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) ...
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BVerwG, 25.06.2002 - 2 WD 44.01
Urkundenfälschung eines Lehrgangszeugnisses durch den Soldaten; Freispruch wegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit (ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung); akute Belastungssituation der nicht bestandenen Prüfung während der Tatzeit als Auslöser eines Verdrängungsmechanismusses; "Vaterkomplex" - Reaktivierung der hohen Leistungsanforderungen des Vaters mit körperlicher und psychischer Strafandrohung durch spezielle Belastungssituationen in der Bundeswehr.
Freispruch eines Soldaten vom Vorwurf der Urkundenfälschung seines Lehrgangszeugnisses wegen Schuldunfähigkeit.
SG §§ 7, 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1; StGB § 20
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BVerwG, 13.11.2007 - 2 WD 20.06
Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB; Vortäuschen einer Straftat; Irreführung von Polizeibeamten; Schutz der Strafrechtspflege; Strafverfolgungsbehörde; Mildernde Gesichtspunkte bei Eigenart und Auswirkungen; Positive Persönlichkeitsprognose.
Zur Maßnahmebemessung bei Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB durch einen Soldaten.
SG § 10 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 2; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; StGB §§ 20, 21, § 145d; GVG § 152
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BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06
Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche Beschränkung des Verhandlungsstoffes in Altverfahren nach der BDO grundsätzlich unzulässig (keine Zurückverweisung); maßnahmebeschränkte Berufung (widersprüchliche Feststellungen); Zugriffsdelikt (veruntreuende Unterschlagung von vier Kundenschecks in Höhe von insgesamt 5 889, 62 DM); Strafurteil (Gesamtgeldstrafe); Milderungsgrund der wirtschaftlichen Notlage nicht einschlägig (Überschuldung nicht unverschuldet, Geld nicht ausschließlich zur Finanzierung des existenziellen Lebensbedarfs verwendet); negative prognostische Gesamtwürdigung des Dienstvergehens für den Beamten; Disziplinarmaßnahme: Entfernung aus dem Dienst bestätigt.
BBG § 54 Satz 2 und 3, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4, Abs. 2 Satz 1, § 85 Abs. 1 und 3; BDO § 11; StGB §§ 20, 21; ZPO § 850c
