Rechtsprechung zu § 203 StGB
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BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Gründe: A. Der Organstreit betrifft die Frage, ob die durch das Sechsundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (AbgG) vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482) getroffenen Neuregelungen über die Ausübung des Mandats des Bundestagsabgeordneten (§ 44 a Abs. 1 Abgeordnetengesetz - AbgG), ...
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BGH, 19.06.2007 - KVR 17/06 - Auskunftsverlangen
1. a) In Verwaltungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz findet die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof nur gegen in der Hauptsache ergangene Beschlüsse der Oberlandesgerichte statt.
b) Ein selbständiges Auskunftsverlangen nach § 112a Abs. 1 Satz 3 EnWG ist in der Hauptsache ergangen.
2. Erteilt der Adressat eines Auskunftsverlangens nach § 59 GWB oder § 69 EnWG freiwillig oder im Rahmen der Vollstreckung die begehrte Auskunft, tritt damit keine Erledigung ein, wenn das Auskunftsverlangen - etwa als Rechtsgrund für eine Speicherung und Verwertung der erlangten Daten - weiterhin Wirkung entfaltet.
3. a) Ein Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur nach § 69 Abs. 7 EnWG muss den Beteiligten nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt werden.
b) Macht eine Behörde einen Verwaltungsakt in der irrigen Annahme, es handele sich um eine Allgemeinverfügung, nach § 41 Abs. 3 Satz 2 VwVfG öffentlich bekannt, statt ihn den Adressaten förmlich zuzustellen, kommt eine Heilung des darin liegenden Zustellungsmangels gegenüber Adressaten, die den Verwaltungsakt nachweislich zur Kenntnis genommen haben, in Betracht, wenn kein Zweifel darüber besteht, dass die Behörde mit der öffentlichen Bekanntgabe die mit einer Zustellung verbundenen Rechtswirkungen auslösen wollte.
4. Im Rahmen der Vorbereitung des Berichts zur Einführung der Anreizregulierung (§ 112a Abs. 1 EnWG) ist die Bundesnetzagentur berechtigt, von Betreibern von Gasversorgungsnetzen die Daten zu erheben, die aus der Ex-ante-Sicht zur Aufgabenerfüllung beitragen können, soweit damit für das betroffene Unternehmen kein unzumutbarer Aufwand verbunden ist.
EnWG § 69 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 7, § 73 Abs. 1 Satz 1, § 86 Abs. 1, § 112a Abs. 1 Satz 3; GWB § 59; VwZG a. F. § 9 (VwZG n. F. § 8)
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BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
1. Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG verlangt, dass bestimmte Tatsachen objektiv die Prognose rechtfertigen, der Bewerber oder Arbeitnehmer werde den Betriebsfrieden gerade dadurch stören, dass er sich gesetzwidrig verhalten oder gegen die in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze verstoßen wird; eine mögliche Störung des Betriebsfriedens aus anderen Gründen genügt nicht.
2. Die Betriebsparteien können die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einvernehmlich auch in der Weise verlängern, dass sie den Beginn der Frist hinausschieben.
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BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Zur Bedeutung der Berufsfreiheit beim Sozietätswechsel von Rechtsanwälten.
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BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft unter anderem die Sichtung des EDV-Datenbestandes einer Steuerberatungsgesellschaft gemäß § 110 StPO im Strafverfahren gegen einen ihrer Angestellten.
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BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00
1. Die Befugnis des Steuerberaters zur Zeugnisverweigerung nach § 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO 1977 bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung.
2. Ergeben sich solche Tatsachen aus vorzulegenden Urkunden (Postausgangsbuch, Fahrtenbuch), so erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch darauf (§ 85 FGO i. V. m. § 104 Abs. 1 AO 1977)
AO 1977 § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 2, § 104 Abs. 1, § 160; FGO §§ 84, 85; StPO § 53
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BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 20/01 R
Zulassung - vertragspsychotherapeutische bzw vertragsärztliche Versorgung - Nebenbeschäftigung - Zur-Verfügung-Stehen - wöchentliche Arbeitszeit - Anforderung - Beurteilung - persönliche Eignung - Anfechtungsklage - Nebenbestimmung - Zulassungsbescheid - Bedarfsplanungsrecht - Interessen- und Pflichtenkollision - Berufsfreiheit
1. Ein in einem Beschäftigungsverhältnis stehender Bewerber um die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut steht iS von § 20 Abs. 1 Ärzte-ZV für die Versorgung der Versicherten nur dann in erforderlichem Umfang zur Verfügung, wenn die Arbeitszeit im Beschäftigungsverhältnis nicht mehr als 13 Stunden wöchentlich beträgt.
2. Psychologische Psychotherapeuten unterliegen bei der Beurteilung ihrer persönlichen Eignung für die Leistungserbringung im System der gesetzlichen Krankenversicherung den gleichen Anforderungen, wie sie für Vertragsärzte gelten.
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BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01
Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in Kopie; Personalbedarfsberechnung und Stellenplan.
Unterlagen, die der Personalrat zur Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte immer wieder benötigt, sind ihm gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG in Kopie auf Dauer zu überlassen (hier: Aushändigung von Personalbedarfsberechnung und Stellenplan an den Vorsitzenden des Personalrats).
BPersVG § 68 Abs. 2
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BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren, insbesondere die Ablehnung eines vom Angeklagten bezeichneten und die Bestellung eines anderen Rechtsanwalts als des bezeichneten zum Zweitverteidiger.
