Rechtsprechung zu § 211 StGB
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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.

MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 725/07

Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ladung des Beschwerdeführers zum Strafantritt im geschlossenen Vollzug - unter Versagung der zwecks Erhaltung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses beantragten Ladung unmittelbar in den offenen Vollzug - und deren gerichtliche Bestätigung.

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BGH, 11.09.2007 - 1 StR 273/07

1. Die Widerspruchslösung findet auch bei einer zu spät erteilten Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand nach Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (WÜK) Anwendung.

2. Zu den Anforderungen an einen solchen Widerspruch.

WÜK Art. 36; StPO § 257

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BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

1. Der mit der schweren Brandstiftung nach § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB gleichzeitig verwirklichte Versicherungsmissbrauch gegenüber der Gebäudeversicherung ist keine andere Straftat im Sinne des § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB, die der Täter durch die Brandlegung zu ermöglichen beabsichtigt.

2. Dieser Qualifikationstatbestand ist auch dann nicht verwirklicht, wenn der Täter durch das Feuer in dem Wohngebäude befindliches Inventar eines Dritten zerstören und damit eine Sachbeschädigung begehen will, um dem Dritten Leistungen aus dessen Hausratversicherung zu verschaffen.

StGB § 265 Abs. 1, § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1

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BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06

1. Liegt einer sachleitenden Anordnung des Vorsitzenden eine strafprozessuale Regelung zugrunde, die ihm einen Beurteilungsspielraum oder Ermessen eröffnet, so kann ein Verfahrensbeteiligter die Revisionsrüge, die Maßnahme habe die Grenzen des Beurteilungsspielraums bzw. Ermessens überschritten, grundsätzlich nur dann zulässig erheben, wenn er in der Hauptverhandlung von dem Rechtsbehelf nach § 238 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht hat.

2. Hat der Vorsitzende einem Zeugen unter Verletzung seines Beurteilungsspielraums zu Unrecht ein Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 55 StPO zugebilligt, so kann ein Verfahrensbeteiligter eine Verfahrensrüge hierauf demgemäß im Allgemeinen nur dann stützen, wenn er in der Hauptverhandlung die Entscheidung als unzulässig beanstandet hat.

StPO § 55 Abs. 1, § 238 Abs. 2

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BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

Gründe: Die Verfahren betreffen die Strafbarkeit einer drastischen Kritik an der Vornahme von Schwangerschaftsabbrüchen sowie zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung dieser Kritik.

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BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - Waffen-SS - NS-Täter - Nationalsozialismus - Unrechtssystem - Opferlage - Systembezug - Vertrauensschutz - Entziehung - Versagung

Tatbestand: Streitig ist die Entziehung einer Grundrente und in ihrer Folge eines Heilbehandlungsanspruchs wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit während der Herrschaft des Nationalsozialismus nach § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG).

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BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2259/04

Gründe: A. Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde betrifft die Zulässigkeit der Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in die Vereinigten Staaten von Amerika, und zwar wegen "schweren Mordes" bei drohender Verurteilung zu einer ...

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BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

Zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Voraussetzungen seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie zu den Prüfungsanforderungen an das Gericht bei Vorliegen eines methodenkritischen Gegengutachtens.

StGB § 20, § 63; StPO § 244 Abs. 4 Satz 2

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BSG, 10.12.2003 - B 9 VG 3/02 R

Gewaltopferentschädigung - Angriff - Herbeiführung einer Gefahr - Gefahrenlage - Verbrechen - Entfernen eines Gullydeckels - Unmittelbarkeit - schädigende Einwirkung - Zweck - Mittel - Vorsatztat - Absicht - schwere Gesundheitsstörung - Anscheinsbeweis - äußere Umstände

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob der Klägerin Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) iVm dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) zustehen.

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