Rechtsprechung zu § 211 StGB
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BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00

Gründe: Das LG hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil wenden sich der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft mit ihren Revisionen. Der Angeklagte beanstandet die Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes. Ferner rügt er - insofern in ...

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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92

Gründe: I. 1. a) Die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1104/ 92 richtet sich gegen die in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HbgGDVP) vorgesehene Datenerhebung durch Observation und durch den ...

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BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

1. Die im Völkermordtatbestand des § 220 a I StGB vorausgesetzte Absicht, eine nationale, rassische oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ist ein tatbezogenes Merkmal und fällt deshalb nicht unter § 28 StGB.

2. Nach § 6 Nr. 9 StGB ist deutsches Strafrecht auf im Ausland von Ausländern begangene Straftaten anwendbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens völkerrechtlich zur Verfolgung dieser Auslandstaten verpflichtet ist. Eine Verfolgungspflicht ergibt sich aus dem IV. Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten jedenfalls dann, wenn ein internationaler bewaffneter Konflikt vorliegt und die Straftaten die Voraussetzungen einer "schweren Verletzung" dieses Abkommens i. S. d. Art. 147 erfüllen.

3. Der bewaffnete Konflikt in Bosnien-Herzegowina zwischen den bosnischen Serben und der zentralen Regierung in Bosnien-Herzegowina war zumindest im Jahre 1992 auch nach dem offiziellen Rückzug der Jugoslawischen Armee am 19. 5. 1992 ein bewaffneter internationaler Konflikt (Anschluß an das Urteil der Berufungskammer des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien vom 15. 7. 1999 in der Sache v. Dusko Tadic IT-94-1-A).

4. Der Begriff der Folter des Art. 147 der IV. Genfer Konvention erfaßt jedes zweckbezogene Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Leiden, das durch staatliche Organe oder mit staatlicher Billigung begangen wird. Die Folter ist gegenüber der "unmenschlichen Behandlung", die keine auf das Quälen eines Menschen gerichtete Absicht voraussetzt, der engere Begriff.

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BGH, 30.01.2001 - 3 StR 528/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen und wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensrüge den ...

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BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" durch Mitglieder eines Spezialkommandos der so genannten "Popular Front for the Liberation of Palestine" (PFLP) von Palma ...

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BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen der Tötung eines DDR-Grenzsoldaten im Jahre 1962 bei der Flucht über die innerdeutsche Grenze.

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BGH, 17.10.2000 - 1 StR 406/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Staatsanwaltschaft strebt mit ihrer Revision eine Verurteilung wegen Mordes an.

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BVerfG, 29.09.2000 - 2 BvL 6/00

Gründe: A. Die Vorlage des Amtsgerichts betrifft die Frage, ob Art. 315a Abs. 2 EGStGB mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.

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BGH, 21.09.2000 - 1 StR 236/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Totschlags zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil richtet sich die Revision der Nebenklägerin (Mutter des Tatopfers). Die Beschwerdeführerin rügt die ...

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BGH, 19.09.2000 - 4 StR 311/00

Gründe: Das Landgericht hatte den Angeklagten am 4. Februar 1998 wegen Mordes (Mordmerkmal: "niedrige Beweggründe") zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und festgestellt, daß seine Schuld besonders schwer wiegt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat das Urteil durch Beschluß vom 22. ...

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