Rechtsprechung zu § 212 StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
56
BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93
1. War Strafverfolgungsverjährung nach dem Recht der DDR im Zeitpunkt des Beitritts zur Bundesrepublik nicht eingetreten, ist bei der Bestimmung des milderen Gesetzes die Verjährungsfrage auszuklammern.
2. Eine nicht verjährte DDR-Alttat kann selbst dann noch verfolgt werden, wenn sie auch nach dem (Tatort-) Recht der Bundesrepublik strafbar, aber nach den Vorschriften des StGB in der Bundesrepublik bereits vor dem Beitritt der DDR verjährt war.
3. Das einem DDR-Soldaten durch mündliche Unterweisungen eingeräumte Ermessen, einen Fahnenflüchtigen notfalls auf fremdem Staatsgebiet (hier gemeint: Bundesrepublik Deutschland) zu erschießen, verstößt offensichtlich gegen anerkannte Normen des Völkerrechts und war auch nach der Rechtslage in der DDR nicht gerechtfertigt.
StGB § 2 Abs. 3, § 212; DDR-StGB § 83 Nr. 2, § 112, § 258; StGBEG Art. 315 Abs. 1, Art. 315 Abs. 4, Art. 315a S. 1; VerjG Art. 1; EinigVtr Anlage I Kap. III C II, Nr. 1 Buchst. b, Buchst. c
von
56
BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96
Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen an der innerdeutschen Grenze, mit denen die Flucht eines bewaffneten Fahnenflüchtigen aus der DDR verhindert werden sollte.
StGB § 212; WStrG § 5 Abs. 1
von
56
BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94
1. Mittelbare Täterschaft bei uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR).
2. Zur Vollständigkeit des Vortrags bei einer Besetzungsrüge.
StGB § 25, § 212; StPO § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2 S. 2; GVG § 21e Abs. 3
von
56
BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92
Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer.
StGB § 2 Abs. 3, § 7 Abs. 1, § 212, § 213; StGBEG Art. 315 Abs. 1; GrenzG § 26, § 27 Abs. 2 S. 1; BürgPoRPakt Art. 6 Abs. 1 S. 1, Art. 12 Abs. 2, Abs. 3; GG Art. 25, Art. 103 Abs. 2; WStG § 5 Abs. 1; StGB-DDR § 213 Abs. 3, § 258 Abs. 1; Verf-DDR Art. 30 Abs. 2 S. 2
von
56
BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04
1. Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist.
2. Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht bewußtseinsdominant, kommen auch sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmal in Betracht.
3. Fehlt beim Anstifter der Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich vorliegenden Mordmerkmals der Heimtücke, stellt sich der Anstifter jedoch vor, der Täter werde aus Habgier handeln, so ist tateinheitlich zur Anstiftung zum Totschlag eine versuchte Anstiftung zum Mord gegeben.
von
56
BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01
Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Unterlassens von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluß an BGHSt 40, 218 und 45, 270).
von
56
BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01
Vergatterung von Soldaten an der innerdeutschen Grenze vor befehlsgemäßem tödlichen Schußwaffengebrauch gegen einen unbewaffneten Flüchtling ist als Beihilfe zum Totschlag strafbar.
von
56
BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).
2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.
von
56
BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und wegen vorsätzlicher Körperverletzung unter Einbeziehung des Urteils des Jugendschöffengerichts Stade vom 5. Juni 1998 (Jugendstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung wegen vorsätzlicher ...
von
56
BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen besonders schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und einem Vergehen gegen das Waffengesetz (Herstellung eines verbotenen Gegenstandes und Ausübung der tatsächlichen Gewalt) zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und ...
