Rechtsprechung zu § 22 StGB
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BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich.

StGB §§ 227, 22, 23

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BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

1. Der gewerbs- und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO stellt gegenüber § 370a AO a. F. die speziellere Norm dar.

2. Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen - weil unvollständigen - Zollanmeldung.

AO § 370a a. F.; AO § 373; StGB § 22

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BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage, die nur möglicherweise richtig ist.

StGB §§ 258, 153, 22, 26; StPO § 137 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

Zum Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung.

StGB § 22, § 23, § 52, § 53

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BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Katalogtat nach § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat erheblich schädigen kann.

StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2

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BGH, 07.02.2008 - 5 StR 242/07

Zur Strafbarkeit von Beihilfehandlungen nach Sicherstellung der Betäubungsmittel.

StGB § 27

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BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02

Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).

JGG § 31 Abs. 2, § 66

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BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

Zur Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" durch eine Brandlegung in § 306 a StGB.

StGB 1998 § 306 a

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BGH, 30.03.2001 - 3 StR 342/00

1. Die für die Organisationsdelikte der §§ 129, 129 a StGB entwickelten Grundsätze zum Strafklagenverbrauch gelten auch für das Organisationsdelikt des § 20 I Nr. 1 VereinsG (Fortführung von BGHSt 43, 312).

2. Erkenntnisse aus personenbezogenen Überwachungsmaßnahmen nach § 2 G 10 können unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Verfolgung eines Beschuldigten verwendet werden, gegen den sich die Anordnung nicht richtete, sofern die Erkenntnisse den Verdacht einer der in § 7 III G 10 genannten Katalogtaten betreffen.

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BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten F. wegen Bestechung in 15 Fällen, Angestelltenbestechung in drei Fällen sowie Betruges in Tateinheit mit Beihilfe zur Untreue und den Angeklagten S. wegen Bestechung in 21 Fällen, Angestelltenbestechung in drei Fällen und Betruges in Tateinheit mit ...

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