Rechtsprechung zu § 22 StGB
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BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

Abgrenzungsfragen bei Bandendiebstahl und Bandenhehlerei.

StGB § 244a Abs. 1, § 260a Abs. 1

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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.

MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1219/05

Gründe: A. Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Durchsuchung ihrer Rechtsanwaltskanzlei.

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BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

Zum Mordmerkmal "mit gemeingefährlichen Mitteln" beim Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatwerkzeug.

StGB § 211 Abs. 2

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BGH, 14.06.2005 - 1 StR 503/04 - LG Regensburg

Glaubt der Anstifter, sein objektiv fehlgeschlagener Bestimmungsversuch sei gelungen, so richtet sich sein Rücktritt vom Versuch der Beteiligung nach § 31 Abs. 2 Alt. 1 StGB. Ein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg zu verhindern, liegt nur vor, wenn der Anstifter alle Kräfte anspannt, um den vermeintlichen Tatentschluß des präsumtiven Täters rückgängig zu machen, und er dadurch die aus seiner Sicht bestehende Gefahr beseitigt, daß der Angestiftete die Tat begeht.

StGB § 31 Abs. 2 Alt. 1

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BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.

StGB § 298 Abs. 1

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BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02

Zum Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt.

StGB §§ 13 Abs. 1, 24 Abs. 1

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BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02

Gründe: Das Landgericht hat die beiden Angeklagten - unter Freisprechung im übrigen - des schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen (Fälle II 2. 1 bis 2. 5 der Urteilsgründe), den Angeklagten S. darüber hinaus des Diebstahls in 16 Fällen schuldig gesprochen und gegen den Angeklagten S. eine ...

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BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfaßt außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist.

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c

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BGH, 04.04.2002 - 3 StR 405/01

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und aus ihr sowie einbezogenen Strafen aus anderen Urteilen eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren gebildet. Mit ihrer ...

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