Rechtsprechung zu § 223 StGB
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BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).
2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.
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BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05
Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Verdacht der Misshandlung Untergebener; Grundrechte der Soldaten; Schutz der Rekruten; Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Ansehen der Bundeswehr.
Zu den gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung eines Soldaten und des Uniformtrageverbots.
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1; SG §§ 6, 7, 10 Abs. 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 22; WDO § 83 Abs. 3, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 94 Abs. 1 Nr. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 3; WStG §§ 30, 31; StGB §§ 223, 224; StPO § 170 Abs. 1, § 203; VorgV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
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BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenvorsorge; Gefahrenverdacht; Bestimmtheitsgrundsatz; Gesetzesvorbehalt; Rechtsstaatsprinzip; Demokratieprinzip.
1. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung.
2. Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre zum Zweck der Gefahrenvorsorge müssen nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein.
3. Der Verordnungsgeber kann nach gegenwärtigem fachwissenschaftlichem Erkenntnisstand nicht allein an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse oder einem bestimmten Typ anknüpfen, wenn er auf der Grundlage des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts den Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren verbessern will.
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 und 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14, 20 Abs. 1 und 3, Art. 28 Abs. 1; BGB §§ 139, 833; StGB §§ 13, 211 ff., 223 ff.; NGefAG §§ 2, 11, 55; VwGO §§ 42, 47, 113
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BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 5.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; Gefahrenvorsorge; Gefahrenverdacht; Bestimmtheitsgrundsatz; Gesetzesvorbehalt; Parlamentsvorbehalt; Tierschutz; Leben; Gesundheit; Schutzpflicht; Nichtigkeitserklärung; Teilnichtigkeit.
Gründe: I. Der Antragsteller ist Halter eines im Juni 1995 geborenen Rüden der Rasse American Staffordshire Terrier, der einen Wesenstest bestanden hat.
GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 1, 3 Abs. 1, 10, 14, 70; BGB §§ 139, 833; StGB §§ 13, 143, 211 ff., 223 ff.; TierSchG § 11 b; NGefAG §§ 2, 11, 55; VwGO §§ 42, 47, 113
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BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02
Der Versuch einer Körperverletzung mit Todesfolge in Form eines "erfolgsqualifizierten Versuchs" ist möglich.
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BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05
1. § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst auch Stoffe des täglichen Bedarfs, wenn ihre Beibringung mit der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung im Einzelfall verbunden ist.
2. § 354 Abs. 1 a StPO findet auch Anwendung, wenn das von der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten angefochtene Urteil den Angeklagten begünstigende Rechtsfehler aufweist.
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BGH, 11.12.2003 - 3 StR 120/03
1. § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG in der Tatvariante des Verabreichens von Betäubungsmitteln mit Todesfolge steht zu § 227 Abs. 1 StGB nicht im Verhältnis privilegierender Spezialität.
2. Zur Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung, die durch das einverständliche Verabreichen illegaler Betäubungsmittel bewirkt wird.
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BGH, 06.04.2006 - 1 StR 78/06
Ein Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit i. S. d. § 66b Abs. 1 StGB liegt nur vor, wenn der Tatbestand im Abschnitt "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" des Besonderen Teils des StGB enthalten ist.
Für die weiter in § 66b Abs. 1 StGB genannten Verbrechen gegen - das Leben - die persönliche Freiheit - die sexuelle Selbstbestimmung gilt dies entsprechend.
StGB § 66b Abs. 1
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BSG, 09.12.1998 - B 9 VG 8/97 R
Gewalttat - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - Provokation - Lebensgemeinschaft - Selbstverantwortung
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Anspruch des Klägers auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
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BGH, 05.03.2008 - 2 StR 626/07
Die Nebenklagebefugnis gemäß § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO und damit auch die Rechtsmittelbefugnis eines nahen Angehörigen des Verletzten erfasst auch durch einen Todeserfolg qualifizierte Delikte.
Die Tathandlungen des Versetzens in eine hilflose Lage und auch des im Stich Lassens in einer solchen Lage (§ 221 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB i. d. F. durch das 6. StrRG) setzen für die Tatbestandserfüllung keine Ortsveränderung des Opfers oder des Täters voraus.
