Rechtsprechung zu § 223 StGB
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BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 2.03

Körperverletzung, außerdienstliche; Degradierung; verminderte Schuldfähigkeit; Bindungswirkung.

1. Die Bindungswirkung rechtskräftiger Strafurteile erfasst nur die Feststellungen, die zu den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen der jeweiligen Strafnorm gehören, die Grundlage der Verurteilung ist, nicht aber auch diejenigen, die für die Frage der verminderten Schuldfähigkeit nach § 21 StGB Bedeutung haben.

2. Eine von einem Unteroffizier im außerdienstlichen Bereich begangene vorsätzliche Körperverletzung stellt ein Dienstvergehen von erheblichem Gewicht dar, das in der Regel mit einer Dienstgradherabsetzung in den Mannschaftsdienstgrad zu ahnden ist.

WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7, § 84 Abs. 1; StGB § 21

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BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden und den Angeklagten Z. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten K. zu einer Freiheitsstrafe von fünf ...

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BGH, 01.08.2002 - III ZR 277/01

Für Schäden, die dadurch entstehen, daß ein Polizeibeamter im Rahmen der gemeinsamen Dienstausübung durch seinen Vorgesetzten (Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayBG) systematisch und fortgesetzt schikaniert und beleidigt wird (Mobbing), haftet der Dienstherr des Schädigers nach Amtshaftungsgrundsätzen.

BGB § 839; BRRG § 35 Abs. 1 Satz 2, § 36 Abs. 3; BayBG Art. 62 Abs. 1 Satz 2, Art. 64 Abs. 1 Satz 3

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BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe - Abwehr - Notwehr - Nothilfe

1. Ein "tätlicher Angriff" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG liegt bereits dann vor, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe bedroht.

2. Zur Verletzung Dritter durch die rechtmäßige Abwehr eines Angriffs.

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BAG, 13.12.2001 - 8 AZR 131/01

Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch eines Arbeitnehmers gegen Vorgesetzten

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftig eintretender materieller und immaterieller Schäden.

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BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten um Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).

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BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00

1. § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB ist kein erfolgsqualifiziertes Delikt, sondern setzt auch hinsichtlich des Eintritts der Gefahr Vorsatz voraus.

2. Der Täter verwendet ein gefährliches Werkzeug gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB auch dann, wenn er es ausschließlich zur Vornahme der sexuellen Handlung einsetzt.

StGB § 177 Abs. 4

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BGH, 13.09.2000 - 3 StR 347/00

Eine schwere körperliche Mißhandlung liegt nicht bereits dann vor, wenn die sexuelle Nötigung mit einer besonderen Herabwürdigung des Opfers verbunden ist.

StGB § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a

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BGH, 16.08.2000 - 2 StR 159/00

Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs in Tateinheit mit Körperverletzung und Freiheitsberaubung (§ 177 ...

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BGH, 23.03.2000 - 4 StR 650/99

Versuchter Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge stehen in Tateinheit, nicht in Gesetzeskonkurrenz.

StGB 1998 §§ 227, 251

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