Rechtsprechung zu § 224 StGB
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BGH, 03.09.2002 - 5 StR 210/02

Das Zusammenwirken des Täters einer Körperverletzung mit einem Gehilfen kann zur Erfüllung des Qualifikationstatbestandes der "mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich" begangenen Körperverletzung (§ 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB) ausreichen. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn der am Tatort anwesende Gehilfe die Wirkung der Körperverletzungshandlung des Täters bewußt in einer Weise verstärkt, welche die Lage des Verletzten zu verschlechtern geeignet ist.

StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4

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BGH, 16.03.2006 - 4 StR 536/05

1. § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfasst auch Stoffe des täglichen Bedarfs, wenn ihre Beibringung mit der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung im Einzelfall verbunden ist.

2. § 354 Abs. 1 a StPO findet auch Anwendung, wenn das von der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten des Angeklagten angefochtene Urteil den Angeklagten begünstigende Rechtsfehler aufweist.

StGB § 224 Abs. 1 Nr. 1; StPO § 354 Abs. 1 a

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BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07

Wird der Schwangerschaftsabbruch durch eine gefährliche Körperverletzung in der Alternative der lebensgefährdenden Behandlung herbeigeführt, so stehen beide Delikte in Tateinheit zueinander.

StGB §§ 218, 224 Abs. 1 Nr. 5

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BVerwG, 19.01.2006 - 2 WDB 6.05

Vorläufige Dienstenthebung; Uniformtrageverbot; Verdacht der Misshandlung Untergebener; Grundrechte der Soldaten; Schutz der Rekruten; Dauer des gerichtlichen Disziplinarverfahrens; Ansehen der Bundeswehr.

Zu den gesetzlichen Voraussetzungen der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung eines Soldaten und des Uniformtrageverbots.

GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1; SG §§ 6, 7, 10 Abs. 3, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 22; WDO § 83 Abs. 3, § 93 Abs. 1 Satz 2, § 94 Abs. 1 Nr. 2, § 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 2, § 126 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 1, Satz 3; WStG §§ 30, 31; StGB §§ 223, 224; StPO § 170 Abs. 1, § 203; VorgV § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

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BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

1. Wird im Rahmen einer Tötungsanordnung innerhalb eines organisierten Systems für den Fall der versuchten Tötung eine Anordnung auch dahin erteilt, daß das Opfer eines (beendeten) Tötungsversuchs nach Möglichkeit zu retten ist, so kommt eine demgemäß erfolgte Rettung dem Anordnenden als mittelbarem Täter, ebenso dem Tatmittler und dem Gehilfen, unter den Gesichtspunkten des Rücktritts vom Versuch regelmäßig zugute.

2. Offensichtliche Rechtswidrigkeit einer (gefährlichen) Körperverletzung durch Einsatz von Minensperren an der innerdeutschen Grenze.

StGB § 24, § 224; GG Art. 103 Abs. 2; WStrG § 5

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BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01

Gründe: I. Dem Senat liegt folgender Fall zur Entscheidung vor:

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BGH, 15.03.2007 - 4 StR 522/06

Bei Beurteilung der Frage, ob ein Körperglied im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB wichtig ist, sind auch individuelle Körpereigenschaften und dauerhafte körperliche (Vor-) Schädigungen des Verletzten zu berücksichtigen.

StGB § 226 Abs. 1 Nr. 2

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BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfaßt außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist.

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c

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BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.

StGB 1975 §§ 211, 212, 23, 223, 223a; StPO 1915 § 260

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BGH, 21.08.2002 - 2 StR 111/02

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung für schuldig befunden und den Angeklagten Z. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten K. zu einer Freiheitsstrafe von fünf ...

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