Rechtsprechung zu § 227 StGB
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BGH, 21.06.2007 - IX ZR 29/06
Die Schadensersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen, und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht ausgenommen.
BGB § 823 Abs. 2; StGB § 315c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1; InsO § 302 Nr. 1
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BGH, 12.02.2004 - 3 StR 185/03
1. Macht ein Zeuge nachträglich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO Gebrauch, darf die Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung nach § 255 a Abs. 1 StPO i. V. m. § 252 StPO nicht zu Beweiszwecken vorgeführt werden, obgleich auf das weniger zuverlässige Beweismittel der Vernehmung des Richters zurückgegriffen werden kann.
2. Die Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung nach § 255 a Abs. 2 Satz 1 StPO scheidet aus, wenn der Beschuldigte gem. § 168 c Abs. 3 StPO bei der ermittlungsrichterlichen Vernehmung ausgeschlossen war und daher keine Gelegenheit zur Mitwirkung hatte. Dies gilt auch dann, wenn sein Verteidiger an dieser Vernehmung teilgenommen hat.
3. Sind die Voraussetzungen des § 255 a Abs. 2 Satz 1 StPO erfüllt, kann der Zeuge durch nachträgliche Ausübung seines Zeugnisverweigerungsrechts die Verwertung der Bild-Ton-Aufzeichnung seiner früheren richterlichen Vernehmung nicht verhindern (nicht entscheidungstragend).
StPO § 255 a
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BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).
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BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R
Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte Unterhaltsverpflichtung - Rauschtat - Mitverursachung - leichtfertige Selbstgefährdung - Unbilligkeit der Opferentschädigung - Feststellungen des Tatsachengerichts zum Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit - Überprüfung durch das Revisionsgericht - Gegenrüge im Revisionsverfahren
1. Auch ein wegen "fahrlässigen Vollrausches" nach § 323a StGB verurteilter Täter kann im Rauschzustand einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff iS des § 1 OEG begehen.
2. Der Witwer des getöteten Opfers hat einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch dann, wenn die Eheleute zum Zeitpunkt der Tötung der Ehefrau bereits viele Jahre getrennt gelebt haben und keine konkreten Unterhaltsansprüche gegeneinander hatten.
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BGH, 12.12.2000 - 4 StR 464/00
1. § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b StGB ist kein erfolgsqualifiziertes Delikt, sondern setzt auch hinsichtlich des Eintritts der Gefahr Vorsatz voraus.
2. Der Täter verwendet ein gefährliches Werkzeug gemäß § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB auch dann, wenn er es ausschließlich zur Vornahme der sexuellen Handlung einsetzt.
StGB § 177 Abs. 4
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BGH, 29.06.2000 - 1 StR 223/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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BGH, 23.03.2000 - 4 StR 10/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten "wegen versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt." Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel führt zu einer Änderung des Schuld- und ...
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BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98
1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).
2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.
