Rechtsprechung zu § 23 StGB
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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05
Zum Mordmerkmal "mit gemeingefährlichen Mitteln" beim Einsatz eines Kraftfahrzeugs als Tatwerkzeug.
StGB § 211 Abs. 2
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BGH, 29.06.2005 - IV ZR 33/04
1. Enthalten Allgemeine Versicherungsbedingungen (hier in einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung) eine Klausel, nach der der Versicherer von der Leistung frei wird, wenn der Versicherungsfall infolge der vorsätzlichen Ausführung oder des strafbaren Versuchs eines Vergehens oder Verbrechens durch die versicherte Person eintritt, so werden die gesetzlichen Straftatbestände Tatbestandsmerkmale der versicherungsvertraglichen Ausschlußregelung; dabei hat sich die zivilrechtliche Bewertung des Verhaltens des Versicherten nach strafrechtlichen Gesichtspunkten zu richten.
2. War die versicherte Person zur Zeit des Versicherungsfalls Jugendlicher (§ 1 Abs. 2 JGG), so kommt es für die Leistungsfreiheit auch auf seine Verantwortlichkeit im Sinne des § 3 JGG an.
AVB Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Leistungsausschluß wegen Straftat der versicherten Person); JGG § 3
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BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02
Gründe: I. Beim Senat sind Revisionsverfahren gegen zwei Urteile anhängig, durch die Fälle erfolgloser Bemühungen um den Erwerb von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmter Betäubungsmittel als vollendetes Handeltreiben abgeurteilt worden sind. Die Rechtsmittel der Angeklagten geben Anlaß, die ...
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BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03
1. Der gewerbs- und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO stellt gegenüber § 370a AO a. F. die speziellere Norm dar.
2. Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen - weil unvollständigen - Zollanmeldung.
AO § 370a a. F.; AO § 373; StGB § 22
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BGH, 29.10.2002 - 4 StR 281/02
Zum Rücktritt vom Versuch bei einem mehraktigen Unterlassungsdelikt.
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BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Gründe: Das Landgericht hat die beiden Angeklagten - unter Freisprechung im übrigen - des schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen (Fälle II 2. 1 bis 2. 5 der Urteilsgründe), den Angeklagten S. darüber hinaus des Diebstahls in 16 Fällen schuldig gesprochen und gegen den Angeklagten S. eine ...
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BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02
Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfaßt außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist.
StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c
