Rechtsprechung zu § 231 StGB
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BGH, 12.01.2000 - 1 StR 652/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu Freiheitsstrafe verurteilt und die Tatwaffe eingezogen. Seine Revision hat mit einer Aufklärungsrüge (§ 244 Abs. 2 StPO) Erfolg.

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