Rechtsprechung zu § 237 StGB
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BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02

Zur schutzlosen Lage aufgrund von Umständen, die in der Person des Opfers begründet sind.

StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

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BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06

1. Kann ein Zeuge in der Hauptverhandlung nicht abschließend vernommen werden, können Aufklärungsgesichtspunkte die Verlesung von Niederschriften über frühere Vernehmungen rechtfertigen.

2. Allein die auslandsspezifische Hilflosigkeit eines Tatopfers und dessen Angst vor ausländer- und strafrechtlichen Konsequenzen seines illegalen Aufenthalts begründen noch keine schutzlose Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB.

StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3

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