Rechtsprechung zu § 24 StGB
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BGH, 12.12.2002 - 4 StR 297/02

Hat der Täter das Tatopfer mit (bedingtem) Tötungsvorsatz mißhandelt und unterläßt er es anschließend, zur Verdeckung dieses Geschehens Maßnahmen zur Rettung des (zunächst) überlebenden Opfers einzuleiten, so ist eine Strafbarkeit wegen Verdeckungsmordes durch Unterlassen auch dann nicht gegeben, wenn zwischen dem Handlungs- und Unterlassensteil eine zeitliche Zäsur liegt.

StGB §§ 211 Abs. 2, 13 Abs. 1

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BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

Zur Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" durch eine Brandlegung in § 306 a StGB.

StGB 1998 § 306 a

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BGH, 12.09.2002 - 4 StR 163/02

Im Sinne des § 92 a Abs. 4 AuslG ist "Vertragsstaat" des Schengener Übereinkommens vom 19. Juni 1990 jeder Mitgliedstaat, in dem das Übereinkommen in Kraft getreten ist. Die Anwendbarkeit der Vorschrift setzt nicht voraus, daß das Übereinkommen zwischen dem betreffenden Staat und den übrigen Mitgliedstaaten auch bereits in Kraft gesetzt worden ist.

AuslG § 92 a Abs. 4

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BGH, 11.07.2002 - 5 StR 516/01

Können Scheinrechnungen nach den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vorgegebenen steuerlichen Grundsätzen berichtigt werden, hat dies regelmäßig keinen Einfluß auf den Schuldspruch, ist aber im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen.

Bei sogenannten Umsatzsteuerkarussellen ist jedenfalls dann, wenn den einzelnen Beteiligten die Struktur und die Funktionsweise des Karussells bekannt sind, der durch das System verursachte Gesamtschaden zu ermitteln und in die Strafzumessung einzustellen.

StGB § 46 Abs. 2 Satz 2; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; UStG § 14 Abs. 3

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BGH, 23.01.2002 - 5 StR 540/01

Die strafbewehrte Pflicht zur Abgabe von Einkommen- und Gewerbesteuererklärungen für einen bestimmten Veranlagungszeitraum wird suspendiert, wenn dem Steuerpflichtigen für diesen Zeitraum die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens bekanntgegeben wird (im Anschluß an BGHSt 47, 8).

AO 1970 §§ 370 Abs. 1 Nr. 2, 393 Abs. 1

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BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 325/00

Außerordentliche Kündigung

Eine Steuerhinterziehung in erheblicher Höhe ist bei einem Angestellten einer Finanzbehörde als wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung an sich auch dann geeignet, wenn der Angestellte die Hinterziehung gemäß § 371 AO selbst angezeigt hat.

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BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten von Vorwürfen des Totschlags, des versuchten Totschlags, der Beihilfe zum versuchten Totschlag, der schweren Körperverletzung bzw. der Beihilfe hierzu freigesprochen. Soweit die Angeklagten N. (Fälle 1 bis 4) und M. (Fall 2) betroffen sind, hat es die ...

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BGH, 21.11.2000 - 4 StR 489/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten der Vergewaltigung in zwei Fällen und der versuchten Vergewaltigung für schuldig befunden und ihn zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner Revision, mit der er das ...

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BGH, 10.10.2000 - 4 StR 372/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der ...

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BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

Gründe: Das Landgericht hat den Beschwerdeführer wegen versuchter Strafvereitelung in zwei Fällen und wegen versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Revision des Beschwerdeführers ...

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