Rechtsprechung zu § 240 StGB
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BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R

Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe - Abwehr - Notwehr - Nothilfe

1. Ein "tätlicher Angriff" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG liegt bereits dann vor, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe bedroht.

2. Zur Verletzung Dritter durch die rechtmäßige Abwehr eines Angriffs.

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BGH, 18.04.2002 - 3 StR 52/02

Die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung umfaßt außer den Risiken, die generell für jeden Betroffenen von der Raubhandlung ausgehen, auch die konkreten Gefahren, denen das Opfer allein wegen seiner individuellen Schadensdisposition ausgesetzt ist.

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c

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BVerfG, 29.01.2002 - 2 BvR 1371/99

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG liegt nicht vor (vgl. ...

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BSG, 14.02.2001 - B 9 VG 4/00 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten um Ansprüche nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG).

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BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

Gründe: Das Landgericht hat den Beschwerdeführer wegen versuchter Strafvereitelung in zwei Fällen und wegen versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die Revision des Beschwerdeführers ...

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BVerwG, 02.02.2000 - 8 C 29.98

Vermögensrecht

Unlautere Machenschaften bei ausreisebedingter Veräußerung von beweglichen Sachen (paläontologische Sammlung); Genehmigungspflicht bei Ausfuhr von Kulturgütern; Verstoß gegen die Denkgesetze; Grundsätze des Anscheinsbeweises; keine Typik bei Veräußerung beweglicher Sachen im Zusammenhang mit der Ausreise aus der DDR


Für das Vorliegen von unlauteren Machenschaften im Zusammenhang mit einer Schenkung von beweglichen Sachen anläßlich der Ausreise aus der DDR trifft den vermögensrechtlichen Anspruchsteller die materielle Beweislast. Die Grundsätze eines Anscheinsbeweises finden bei derartigen Sachverhalten keine Anwendung; dies gilt auch für die Veräußerung von Kulturgütern.

Eine unlautere Machenschaft liegt nicht darin, daß nach DDR-Recht Kulturgüter nicht ohne Genehmigung ausgeführt werden durften.

Ein Verstoß gegen die Denkgesetze scheidet aus, wenn das Tatsachengericht im Rahmen der Beweiswürdigung bei mehrdeutigen Tatumständen deren Mehrdeutigkeit erkannt und (plausibel) berücksichtigt hat.

VermG § 1 Abs. 3

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BGH, 18.01.2000 - 4 StR 623/99

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) freigesprochen und ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. ...

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BGH, 18.01.2000 - 4 StR 561/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "Vergewaltigung in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen gefährlicher Körperverletzung in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch blieb, wegen Körperverletzung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit ...

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BGH, 19.10.1999 - 4 StR 467/99

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils wegen "gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gemeinschaftlichem schweren Raub, Körperverletzung und Nötigung" zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten verurteilt.

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BGH, 22.04.1999 - 4 StR 3/99

§ 177 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 StGB verlangt, daß der Täter selbst die "Vergewaltigung" ausführt.

StGB § 177 Abs. 2

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