Rechtsprechung zu § 240 StGB
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BVerfG, 14.04.1999 - 2 BvR 538/99
Gründe: 1. Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers ist bereits nicht die Möglichkeit einer Verletzung in Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten zu entnehmen (§ 90 Abs. 1 BVerfGG).
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BAG, 01.03.1999 - 2AZR 507/98
Die außerordentliche Kündigung wegen Loyalitätsverstoßes gegenüber einem Angestellten in einer Führungsposition ist nicht deshalb unwirksam, weil für den Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist besteht.
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BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89
Gründe: I. 1. Die Beschwerdeführer waren Teilnehmer einer Großdemonstration, die am 4. September 1982 am Baugelände des atomaren Zwischenlagers Gorleben stattfand. Nachdem die Kundgebung von der Versammlungsleiterin für geschlossen erklärt worden war, verblieben die Beschwerdeführer mit einem Teil ...
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BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Eine Kompetenz des Bundesgesetzgebers kraft Sachzusammenhangs setzt voraus, daß eine ihm zugewiesene Materie verständigerweise nicht geregelt werden kann, ohne daß zugleich eine nicht ausdrücklich zugewiesene andere Materie mitgeregelt wird, wenn also das Übergreifen in den Kompetenzbereich der Länder für die Regelung der zugewiesenen Materie unerläßlich ist (so schon BVerfGE 3, 407 [421]).
Der Bund kann von einer Kompetenz kraft Sachzusammenhangs auch durch erkennbaren, absichtsvollen Regelungsverzicht mit Sperrwirkung gegenüber den Ländern Gebrauch machen.
Da der Bundesgesetzgeber den strafrechtlichen Schutz des ungeborenen Lebens nur dann partiell zurücknehmen darf, wenn er an dessen Stelle ein anderes wirksames Schutzkonzept setzt, werden die der ausschließlichen Landesgesetzgebung unterfallenden punktuellen Regelungen, die für die Verwirklichung dieses Konzepts unerläßlich sind, von der Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs umfaßt.
Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde gegen ein Landesgesetz eröffnet im Rahmen der Überprüfung der Gesetzgebungskompetenz des Landes nicht die Kontrolle der materiellen Verfassungsmäßigkeit eines Bundesgesetzes, durch das der Bund von seiner den Landesgesetzgeber ausschließenden Zuständigkeit Gebrauch gemacht hat.
Zur Verfassungsmäßigkeit des bayerischen Gesetzes über ergänzende Regelungen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz und zur Ausführung des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen (Bayerisches Schwangerenhilfeergänzungsgesetz - BaySchwHEG) vom 9. August 1996 (BayGVBl S. 328).
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BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95
Gründe: Das Schwurgericht hat den Angeklagten U. vom Vorwurf des versuchten Totschlags und den Angeklagten W. vom Vorwurf der Anstiftung zum versuchten Totschlag freigesprochen. Hiergegen richten sich die vom Generalbundesanwalt vertretenen Revisionen der Staatsanwaltschaft mit sachlichrechtlichen ...
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BGH, 30.11.1995 - 4 StR 777/94
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten G. wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung in sechs Fällen sowie wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung in Tateinheit mit Beihilfe zur Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, den Angeklagten K. wegen ...
