Rechtsprechung zu § 242 StGB
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BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00
1. Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl - im besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB - und Sachbeschädigung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Sachbeschädigung bei konkreter Betrachtung von dem regelmäßigen Verlauf eines Diebstahls im besonders schweren Fall (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB) abweicht, von einem eigenständigen, nicht aufgezehrten Unrechtsgehalt geprägt ist und sich deshalb nicht als sog. typische Begleittat erweist.
2. Der Senat neigt überdies aus grundsätzlichen Erwägungen der Auffassung zu, daß das Vorliegen des Regelbeispiels eines besonders schweren Falles des Diebstahls (hier nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB) beim rechtlichen Zusammentreffen des Diebstahls mit einer Sachbeschädigung schon von vornherein nicht zur Konsumtion des Unrechts der Sachbeschädigung und damit zur Annahme von Gesetzeseinheit führen kann. Vielmehr besteht Tateinheit.
StGB § 52 Abs. 1, §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2, § 303
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BVerwG, 26.11.2003 - 2 WD 7.03
Zugriff auf Gemeinschaftskasse; "Griff in die Kameradenkasse"; Verfehlungen eines Vorgesetzten gegen Eigentum und Vermögen von Kameraden; Verletzung der Treuepflicht.
1. Zur Maßnahmebemessung bei Zugriff eines Soldaten in Vorgesetztenstellung auf eine Gemeinschaftskasse.
2. Ein Soldat, der in dienstlichen Räumen eine strafbare Handlung begeht, verletzt die Pflicht zum treuen Dienen.
3. Im Hinblick darauf, dass der Senat bisher bei dem Zugriff auf eine Gemeinschaftskasse eine Verletzung der Treuepflicht nicht bejaht hat, sieht er davon ab, hieraus im vorliegenden Fall negative Konsequenzen für den Soldaten zu ziehen.
SG §§ 7, 12 Satz 1, 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1; StGB § 242
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BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03
Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten; Computerbetrug mit erbeuteten EC-Karten; Vollstreckungsvereitlung im Amt; persönliche Bedrohungssituation; Disziplinarmaß: Entfernung aus dem Dienst.
Begeht ein Polizeibeamter aus freien Stücken eine Vollstreckungsvereitelung im Amt, indem er dem mit Vollstreckungshaftbefehl gesuchten Straftäter Unterschlupf gewährt mit der Folge, dass er anschließend in einer sich steigernden Bedrohungssituation in Diebstähle und Computerbetrügereien verstrickt wird, so kann trotz einer zuletzt massiven Bedrohung mit Blick auf die anfänglich gegebene Entscheidungsfreiheit und die Vorhersehbarkeit der späteren Verstrickung die Entfernung aus dem Dienst geboten sein.
BBG § 54 Satz 3, § 77 Abs. 1 Satz 1; StGB §§ 242, 27, § 258 a Abs. 1, § 263 a
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BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00
Der Diebstahl einer Scheckkarte kann zu einem Computerbetrug (durch unberechtigtes Bewirken einer Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten) in Tatmehrheit stehen.
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BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07
Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme; Anvertrautsein; Dienstaufsicht; Dienstgradherbsetzung.
1. Zur Bemessung der gerichtlichen Disziplinarmaßnahme bei einem zum Nachteil des Dienstherrn durch einen Zeitsoldaten verübten zweifachen Diebstahl von Betriebsstoffen im Wert von ca. 12 €.
2. Anvertraut sind dienstliche Betriebsstoffe einem Soldaten nur dann, wenn er an ihnen Gewahrsam hat und sie ihm durch den Eigentümer oder Berechtigten zum Verwalten und Verwenden in dem Vertrauen belassen worden sind, er werde mit den überlassenen Stoffen ausschließlich im Sinne des Anvertrauenden verfahren.
3. Der Schuldmilderungsgrund einer nicht hinreichenden Dienstaufsicht besteht bei einem Diebstrahl zu Lasten des Dienstherrn nicht bereits dann, wenn von den zuständigen vorgesetzten keine hinreichenden Maßnahmen zur Verminderung des Diebstahlrisikos getroffen worden sind.
StGB § 242; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7
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BGH, 19.01.2000 - 3 StR 500/99
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen "bandenmäßig begangenen Diebstahls oder bandenmäßig begangener Hehlerei in 43 Fällen" und den Angeklagten R. wegen eines weiteren Diebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen von drei Jahren und neun Monaten (S.) bzw. drei Jahren (R.) verurteilt.
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BGH, 22.12.1999 - 3 StR 339/99
Gründe: I. Das Landgericht hat den Angeklagten, nachdem der Senat ein erstes Urteil des Landgerichts Hannover auf die Revision der Staatsanwaltschaft aufgehoben hatte, nunmehr wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe ...
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BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
Zum Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und Hehlerei.
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