Rechtsprechung zu § 243 StGB
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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
Gründe: I. 1. a) Die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1104/ 92 richtet sich gegen die in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HbgGDVP) vorgesehene Datenerhebung durch Observation und durch den ...
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BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00
1. Die im Völkermordtatbestand des § 220 a I StGB vorausgesetzte Absicht, eine nationale, rassische oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ist ein tatbezogenes Merkmal und fällt deshalb nicht unter § 28 StGB.
2. Nach § 6 Nr. 9 StGB ist deutsches Strafrecht auf im Ausland von Ausländern begangene Straftaten anwendbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens völkerrechtlich zur Verfolgung dieser Auslandstaten verpflichtet ist. Eine Verfolgungspflicht ergibt sich aus dem IV. Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten jedenfalls dann, wenn ein internationaler bewaffneter Konflikt vorliegt und die Straftaten die Voraussetzungen einer "schweren Verletzung" dieses Abkommens i. S. d. Art. 147 erfüllen.
3. Der bewaffnete Konflikt in Bosnien-Herzegowina zwischen den bosnischen Serben und der zentralen Regierung in Bosnien-Herzegowina war zumindest im Jahre 1992 auch nach dem offiziellen Rückzug der Jugoslawischen Armee am 19. 5. 1992 ein bewaffneter internationaler Konflikt (Anschluß an das Urteil der Berufungskammer des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien vom 15. 7. 1999 in der Sache v. Dusko Tadic IT-94-1-A).
4. Der Begriff der Folter des Art. 147 der IV. Genfer Konvention erfaßt jedes zweckbezogene Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Leiden, das durch staatliche Organe oder mit staatlicher Billigung begangen wird. Die Folter ist gegenüber der "unmenschlichen Behandlung", die keine auf das Quälen eines Menschen gerichtete Absicht voraussetzt, der engere Begriff.
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BGH, 30.01.2001 - 1 StR 512/00
Der Diebstahl einer Scheckkarte kann zu einem Computerbetrug (durch unberechtigtes Bewirken einer Bargeldauszahlung an einem Geldautomaten) in Tatmehrheit stehen.
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BGH, 05.10.2000 - 4 StR 361/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten K. wegen Bandendiebstahls in zehn Fällen und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten, den Angeklagten S. wegen Bandendiebstahls in zehn Fällen ...
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BGH, 17.07.2000 - 5 StR 280/00
Gründe: Das Landgericht hat gegen den Angeklagten wegen Betruges in 20 Fällen, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Urkundenfälschung, und wegen Diebstahls in acht Fällen 28 Einzelfreiheitsstrafen von je vier Monaten verhängt und ihn unter Einbeziehung von sechs Einzelfreiheitsstrafen (zwischen ...
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BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00
Gründe: Der 4. Strafsenat (Beschluß vom 14. März 2000 - 4 StR 284/ 99) beabsichtigt zu entscheiden:
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BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten E. "wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln, wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, wegen Diebstahls im besonders schweren Fall in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs ...
