Rechtsprechung zu § 246 StGB
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BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01
§ 246 StGB ist nicht nur gegenüber Zueignungsdelikten subsidiär (im Anschluß an BGHSt 43, 237).
StGB § 246
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BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 10.03
Versorgungsfeldwebel; Veruntreuung von Bundeswehr-Material; Manipulation an Urkunden; falsche Eintragungen; Fürsorgepflicht; Kameradschaftspflicht; Missbrauch der Befehlsbefugnis; außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; Alkoholkrankheit.
1. Zur Maßnahmebemessung bei Zugriff eines alkoholkranken Versorgungsfeldwebels auf Material der Bundeswehr.
2. Alkoholkrankheit als Tatmilderungsgrund.
SG §§ 7, 10 Abs. 3, 4, § 12 Satz 2, § 13 Abs. 1, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1; StGB § 246 Abs. 1, 2; WStG §§ 10, 32
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BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 8.03
Griff in die Kameradenkasse; Unteroffizierskasse; Unterschlagung; Mitverschulden von Vorgesetzten; Dienstaufsicht; Persönlichkeitsprognose; Dienstgradherabsetzung.
1. Bei der Unterschlagung von Kameradengeldern ("Unteroffizierskasse") ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig die Dienstgradherabsetzung und zwar je nach Schwere bis in einen Mannschaftsdienstgrad (im Anschluss an die ständige Rechtsprechung des Senats).
2. Bei einer positiven Persönlichkeitsprognose kann die Maßnahme auf eine Herabsetzung um lediglich einen Dienstgrad beschränkt werden.
SG § 10 Abs. 1, § 12 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1; StGB § 246
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BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03
Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten; Unterschlagung von Munition; vorschriftswidrige Führung einer Schießkladde.
1. Die vorsätzlich vorschriftswidrige Führung einer Schießkladde bei einem Übungsschießen sowie - damit verbunden - die Unterschlagung von Muni-tion stellen ein Dienstvergehen dar, das grundsätzlich mit einer Dienstgradherabsetzung zu ahnden ist.
2. Ein möglicherweise vorliegendes Mitverschulden von Vorgesetzten stellt jedenfalls dann keinen Milderungsgrund dar, wenn der Täter aufgrund seiner Ausbildung und langjährigen dienstlichen Erfahrung in der Lage war, die ihm obliegenden dienstlichen Funktionen ordnungsgemäß zu erfüllen.
SG §§ 7, 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 1; WDO § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 7; StGB § 246
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BGH, 07.11.2000 - 1 StR 377/00
Gründe: I. 1. Die Strafkammer hat folgendes festgestellt:
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BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 333/06
Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB - Verdachtskündigung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung.
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BAG, 16.11.2004 - 1 ABR 48/03
Zustimmungsverweigerung wegen Störung des Betriebsfriedens
1. Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG verlangt, dass bestimmte Tatsachen objektiv die Prognose rechtfertigen, der Bewerber oder Arbeitnehmer werde den Betriebsfrieden gerade dadurch stören, dass er sich gesetzwidrig verhalten oder gegen die in § 75 Abs. 1 BetrVG enthaltenen Grundsätze verstoßen wird; eine mögliche Störung des Betriebsfriedens aus anderen Gründen genügt nicht.
2. Die Betriebsparteien können die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG einvernehmlich auch in der Weise verlängern, dass sie den Beginn der Frist hinausschieben.
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BGH, 04.12.2003 - III ZR 30/02
a) Zur Haftung einer Gemeinde nach den Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag, wenn sie ein Rechtsgeschäft - hier: Schuldbeitritt und treuhänderische Verwahrung eines Schecks - abschließt, das mangels der erforderlichen kommunalaufsichtlichen Genehmigung (schwebend) unwirksam ist.
b) Für ein solches Rechtsgeschäft kommt im Fall, daß die Kommunalaufsicht die Genehmigung verweigert, eine persönliche Haftung des für Gemeinde handelnden Bürgermeisters unter dem Gesichtspunkt der Vertretung ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht.
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BAG, 13.01.2003 - 5 AS 7/02
Rechtswegszuständigkeit
Werden mit einer Klage Ansprüche sowohl aus eigenem als auch aus abgetretenem Recht geltend gemacht, handelt es sich um zwei Streitgegenstände.
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BVerwG, 17.10.2002 - 2 WD 14.02
Erster Offizier; "Betreuungskasse"; mangelnde Dienstaufsicht; familiäre Konfliktsituation
Zugriff eines Ersten Offiziers auf eine von ihm verwaltete "Betreuungskasse" bei mangelnder Dienstaufsicht durch den Kommandanten des Schiffes.
SG § 10 Abs. 1, § 12 Satz 1, 2, § 17 Abs. 2 Satz 1, § 23 Abs. 1; WDO § 58 Abs. 7 i. V. m. § 38 Abs. 1
