Rechtsprechung zu § 25 StGB
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BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02

Bei gemeinschaftlicher Tatbegehung kann nicht nur derjenige Täter eines Verbrechens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG sein, der selbst unmittelbar Zugriff auf eine mitgeführte Schußwaffe oder einen sonstigen Gegenstand im Sinne dieser Vorschrift hat. Vielmehr kann die vom gemeinsamen Tatplan umfaßte Bewaffnung eines Mittäters den übrigen Tätern nach allgemeinen Grundsätzen (§ 25 Abs. 2 StGB) zugerechnet werden.

BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2

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BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

1. Mittelbare Täterschaft bei uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR).

2. Zur Vollständigkeit des Vortrags bei einer Besetzungsrüge.

StGB § 25, § 212; StPO § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2 S. 2; GVG § 21e Abs. 3

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BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

Die Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten.

BtMG § 29; StGB §§ 25, 27

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BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01

Zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit wegen Unterlassens von Mitgliedern des Politbüros des Zentralkomitees der SED für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR (im Anschluß an BGHSt 40, 218 und 45, 270).

StGB §§ 13, 25, 212

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BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

Behauptet der Transporteur von Betäubungsmitteln, sein Tatbeitrag habe sich darin erschöpft, die Betäubungsmittel im Auftrag eines Dritten zu transportieren, und individualisiert er seinen Auftraggeber nicht, so ist der Tatrichter nicht auf Grund des Zweifelssatzes gehalten, diese auf eine Beihilfe zum Handeltreiben abzielende Einlassung zugrunde zu legen, wenn keine zuverlässigen Anhaltspunkte für Auftrag und Person des Auftraggebers vorliegen.

BtMG §§ 29 ff.; StGB §§ 25, 27; StPO § 261

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BVerwG, 23.11.2005 - 2 WD 35.04

Hehlerei; Verhängungsverbot; Einstellung des Verfahrens; Persönlichkeitsprognose; Zeitfaktor; Besonderheiten des Einzelfalles.

Zur Maßnahmebemessung bei Hehlerei durch einen Soldaten.

SG § 17 Abs. 2 Satz 2; WDO § 16 Abs. 1 Nr. 2, § 108 Abs. 3 Satz 1; StGB §§ 259, 267, 53, 25 Abs. 2

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BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuerklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht.

AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a, §§ 44, 71, § 101 Abs. 1, § 103, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 191, § 369 Abs. 2, § 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; EStG § 22, § 25 Abs. 3 Satz 2, §§ 26, 26b; StGB §§ 16, 25, 27

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BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01

1. Für ein Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem Steueraussetzungsverfahren reicht ein Verhalten aus, mit dem eine bestehende Kontrolle oder Kontrollmöglichkeit über Waren beseitigt wird, so daß für die Zollbehörden die Eigenschaft der Waren als verbrauchsteuerpflichtig, aber unversteuert nicht mehr erkennbar ist.

2. Jedes in den Gesamtablauf eingebundene Mitglied einer Schmuggel- organisation ist zur Anmeldung der durch die Entziehung entstandenen Verbrauchsteuern verpflichtet und damit tauglicher Täter einer Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn es nach allgemeinen strafrechtlichen Grundsätzen als Mittäter der Entziehung anzusehen ist.

3. Zur Berücksichtigung der gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder einer Schmuggelorganisation für entstandene Verbrauchsteuern im Rahmen der Strafzumessung.

AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2 BranntwMonG § 143

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BGH, 03.04.2002 - 1 ARs 14/02

Gründe: Der 3. Strafsenat (Beschluß vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 369/ 01) beabsichtigt zu entscheiden:

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BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvR 2013/00

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchsuchung einer Anwaltskanzlei und die Beschlagnahme einer anwaltlichen Handakte.

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