Rechtsprechung zu § 25 StGB
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BGH, 15.06.2000 - 4 StR 172/00

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten K. R. und U. R. jeweils wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt, und zwar den Angeklagten K. R. zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und den Angeklagten U. R. zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren. ...

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BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00

Gründe: I. Am 16. September 1988 wurde beim Hauptzollamt L - Zollamt (ZA) W - das Pferd P zum freien Verkehr abgefertigt. Den Antrag gab die Spedition ab. Als Empfänger war auf dem Zollbeleg angegeben "Reitsportzentrum X-GmbH H. J. Mustermann". Die Begleitrechnung des Lieferanten war an das ...

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BGH, 30.05.2008 - 1 StR 166/07

1. Zum Zusammenhang zwischen Werbeaussage und beworbener Ware oder Leistung als Voraussetzung strafbarer Werbung.

2. Werden Kunden mittels strafbarer Werbung zu Warenbestellungen veranlasst, sind die Kaufpreiszahlungen, welche die Kunden dafür an den Täter oder Drittbegünstigten leisten, von diesem aus den Taten erlangt und unterliegen - unbeschadet vorrangiger Ansprüche von Verletzten - in vollem Umfang dem Verfall.

3. Infolge der strafbaren Werbung können den Bestellern Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung jeweils in Höhe des gezahlten Kaufpreises zustehen, die den Verfallsbetrag vermindern.

UWG § 16 Abs. 1 nF, § 4 Abs. 1 aF; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 2

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BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

1. Wird einfuhrabgabenpflichtige Ware ("Schmuggelware") mit einem Fahrzeug unter Umgehung der Grenzzollstellen und ohne Gestellung gemäß Art. 40 Zollkodex in das Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt, ist Verbringer im Sinne der Art. 38, 40 Zollkodex und damit Täter einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) auch derjenige, der als Organisator des Transports kraft seiner Weisungsbefugnis die Herrschaft über das Fahrzeug hat.

2. Werden aus einem Drittland stammende unverzollte und unversteuerte Zigaretten aus dem freien Verkehr eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaften in das Steuergebiet der Bundesrepublik Deutschland verbracht, ist der Verbringer gemäß § 19 Satz 3 TabStG verpflichtet, über die Zigaretten unverzüglich eine Steuererklärung abzugeben. Der Verstoß gegen diese Pflicht ist als Steuerhinterziehung durch Unterlassen strafbar. Die für Zölle geltenden Vorschriften (vgl. § 21 TabStG) sind auch dann nicht anzuwenden, wenn sich die Zigaretten zu keinem Zeitpunkt legal in dem anderen Mitgliedstaat befunden haben.

§§ 370, 373, 374 AO; Art. 40 Zollkodex; §§ 19, 21 TabStG

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BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03

Eine "rechtswidrige Absprache" im Sinne des § 298 Abs. 1 StGB liegt nur bei einer kartellrechtswidrigen Absprache zwischen miteinander im Wettbewerb stehenden Unternehmen vor.

StGB § 298 Abs. 1

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BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung des Verfalls gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d, 111e Abs. 1 StPO ...

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BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten W. wegen Anstiftung zur tateinheitlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sowie den Angeklagten O. und den Nichtrevidenten S. wegen Beihilfe zur tateinheitlichen versuchten Herbeiführung ...

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BGH, 15.01.2002 - 4 StR 499/01

Mitglied einer Bande kann auch derjenige sein, dem nach der Bandenabrede nur Aufgaben zufallen, die sich bei wertender Betrachtung als Gehilfentätigkeit darstellen (im Anschluß an BGHSt - GS - 46, 321).

StGB §§ 244 Abs. 1 Nr. 2, 244 a Abs. 1

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BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

Vergatterung von Soldaten an der innerdeutschen Grenze vor befehlsgemäßem tödlichen Schußwaffengebrauch gegen einen unbewaffneten Flüchtling ist als Beihilfe zum Totschlag strafbar.

StGB §§ 27, 212

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BGH, 20.09.2000 - 2 StR 186/00

Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandenraubes sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Raubes unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Raub von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird (Fortführung von BGH, Urt. vom 9. August 2000 - 3 StR 334/ 91 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

StGB § 250 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. des 6. StrRG

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