Rechtsprechung zu § 250 StGB
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BGH, 23.01.2003 - 4 StR 412/02
Eine rechtskräftige Vorverurteilung darf nicht nach § 31 Abs. 2 JGG einbezogen werden, wenn sie bereits in ein anderes - noch nicht rechtskräftiges - Urteil einbezogen worden war (im Anschluß an BGHSt 20, 292).
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BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02
Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung; Ausweisungsgrund; Abschiebungsandrohung; Abschiebung; Sperrwirkung der Abschiebung; maßgeblicher Zeitpunkt; besonders schwere Straftat; Minderjähriger; Minderjährigenschutz; besonderer Ausweisungsschutz; Familienschutz; familiäre Lebensgemeinschaft; Ermessensreduzierung auf Null.
1. Eine Abschiebung, mit der die durch die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entstandene Ausreisepflicht während des noch laufenden Rechtsmittelverfahrens vollzogen worden ist, kann eine Sperrwirkung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AuslG allenfalls dann entfalten, wenn die Versagung der Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig gewesen ist.
2. Die Entscheidung des Gesetzgebers für einen besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige nach § 48 Abs. 2 Satz 1 AuslG, mit dem der Auftrag zum Schutz der Familie nach Art. 6 GG, Art. 8 EMRK konkretisiert wird, ist auch im Rahmen der nach § 21 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 17 Abs. 5 AuslG zu treffenden Ermessensentscheidung über die Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu beachten. Einem im Bundesgebiet geborenen und aufgewachsenen minderjährigen Ausländer, dessen Eltern sich hier erlaubt aufhalten, kann deshalb die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur unter ähnlich strengen Voraussetzungen versagt werden, wie sie für die Ausweisung Minderjähriger gelten.
GG Art. 6; EMRK Art. 8; AuslG § 8 Abs. 2 Satz 2, § 17 Abs. 1 und 5, § 21 Abs. 1, § 48 Abs. 2 Satz 1
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BGH, 02.05.2001 - 2 StR 128/01
Gründe: Das LG hat die Angeklagten wegen räuberischer Erpressung, schweren Raubes in zwei Fällen und schwerer räuberischer Erpressung zu Gesamtfreiheitsstrafen von elf Jahren (Angeklagter M. - unter Einbeziehung von Einzelstrafen einer Vorverurteilung) und sechs Jahren (Angeklagter B.) verurteilt.
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BGH, 20.03.2001 - 4 StR 79/01
Erzwingt der Täter nur solche dem Beischlaf ähnliche, mit einem Eindringen in den Körper verbundene sexuelle Handlungen (Vergewaltigung), zu deren Durchführung sich das Tatopfer zuvor gegen Entgelt freiwillig bereit erklärt hatte, ist das Regelbeispiel des besonders schweren Falles der sexuellen Nötigung nur erfüllt, wenn weitere entwürdigende Umstände die "besondere Erniedrigung" des Opfers durch die sexuellen Handlungen ergeben (im Anschluß an BGH NJW 2000, 672).
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BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in fünf Fällen, versuchten schweren Bandendiebstahls, Bandendiebstahls in zwei Fällen und wegen versuchten Bandendiebstahls zu Gesamtfreiheitsstrafen von jeweils vier Jahren und neun Monaten verurteilt.
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BGH, 19.09.2000 - 4 StR 357/00
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils eines schweren Raubes in Tateinheit mit einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer schuldig gesprochen. Es hat den Angeklagten P. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten H. zu einer Freiheitsstrafe von sechs ...
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BGH, 19.09.2000 - 1 StR 310/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten B. wegen (gemeinschaftlichen) Raubes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte mit dem ebenfalls verurteilten Angeklagten O. ein Lokal überfallen und die Einnahmen weggenommen. Gegen dieses Urteil wendet sich die ...
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BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Ein Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, kann nicht nur dann Täter eines Bandendiebstahls sein, wenn es am Tatort an der Ausführung des Diebstahls unmittelbar beteiligt ist. Es reicht aus, daß es auf eine andere als täterschaftlicher Tatbeitrag zu wertende Weise daran mitwirkt und der Diebstahl von mindestens zwei weiteren Bandenmitgliedern in zeitlichem und örtlichem Zusammenwirken begangen wird.
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 2 i. d. F. des 6. StrRG, § 244a Abs. 1
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BGH, 13.07.2000 - 4 StR 230/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.
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BGH, 23.06.2000 - 2 StR 225/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
