Rechtsprechung zu § 251 StGB
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BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00

Wer durch ein rechtswidriges Vorverhalten die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang herbeigeführt hat, kann auch dann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, wenn er den zum Tode führenden Schuß in Notwehr abgibt.

StGB § 222

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BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

1. Zu den Grenzen der Beweiswürdigung bei der Verwertung anonymer Quellen.

2. Ein "in camera" -Verfahren, wie es nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/ 90 - zu § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zulässig ist, kommt im Bereich des Strafverfahrens zu § 96 Satz 1 StPO nicht in Betracht.

StPO §§ 96 Satz 1, 261; MRK Art. 6 Abs. 3 Buchst. d

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BGH, 11.01.2000 - 1 StR 505/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten R. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie den Angeklagten C. wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten bei ...

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