Rechtsprechung zu § 26 StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
22

BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach Polen); unerlaubte Vorteilsannahme in acht Fällen (Bestechlichkeit, 3 400 DM); Falschbeurkundung im Amt in zwölf Fällen (Tax Free Shopping Cheques, Steuerschaden insgesamt über 17 000 DM); Anstiftung zur Falschbeurkundung im Amt in Tateinheit mit Bestechung in drei weiteren Fällen (früherer Untergebener, 300 DM); Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht (unzulässige Personenabfrage und Weitergabe des negativen Abfrageergebnisses an Dritte); Strafurteil (neun Monate Gesamtfreiheitsstrafe); weitere Dienstverfehlungen von geringem Gewicht; einheitliches Dienstvergehen; Verstrickung eines früher untergebenen Zollbeamten in strafbares Verhalten (Strafurteil, § 48 BBG); keine durchgreifenden Milderungsgründe; lange Verfahrensdauer; Disziplinarmaßnahme: Entfernung aus dem Dienst nebst Bewilligung des Unterhaltsbeitrags bestätigt; keine Bewilligung eines Unterhaltsbeitrags für 32 Monate bis zum Erreichen des Pensionsalters.

GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5; BBG §§ 48, 54 Satz 2 und 3, § 55 Satz 2, §§ 61, 70 Satz 1, § 77 Abs. 1 Satz 1; BDG § 13; BDO §§ 77, 110 Abs. 2; StGB §§ 26, 332 Abs. 1 a. F., § 334 Abs. 1 a. F., § 348 Abs. 1, § 353b Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

2
von
22

BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

1. Für die Anstiftung zum Heimtückemord genügt bedingter Vorsatz des Anstifters, der auch gegeben sein kann, wenn der Anstifter aus Gleichgültigkeit mit jeder eintretenden Möglichkeit der Tatausführung einverstanden ist.

2. Ist bei dem Täter einer bezahlten Auftragstötung das Handeln aus Habgier neben anderen Motiven nicht bewußtseinsdominant, kommen auch sonstige niedrige Beweggründe als Mordmerkmal in Betracht.

3. Fehlt beim Anstifter der Vorsatz hinsichtlich des tatsächlich vorliegenden Mordmerkmals der Heimtücke, stellt sich der Anstifter jedoch vor, der Täter werde aus Habgier handeln, so ist tateinheitlich zur Anstiftung zum Totschlag eine versuchte Anstiftung zum Mord gegeben.

StGB §§ 211, 212, 26, 28, 30

Volltext bei lexetius.com

3
von
22

BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

Zur Frage der Strafvereitelung des Verteidigers bei der Vermittlung der Zusage einer Schmerzensgeldzahlung an den Geschädigten für eine entlastende Aussage, die nur möglicherweise richtig ist.

StGB §§ 258, 153, 22, 26; StPO § 137 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

4
von
22

BGH, 20.01.2000 - 4 StR 400/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen und wegen Bestimmens einer Person unter achtzehn Jahren zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von ...

BtMG 1981 § 30 a Abs. 2 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

5
von
22

BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01

Zum Begriff des nach § 23 ApothG strafbaren Betreibens einer Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis - Abgrenzung zur Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 ApothG.

ApothG §§ 23, 25 Abs. 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

6
von
22

BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01

Vergatterung von Soldaten an der innerdeutschen Grenze vor befehlsgemäßem tödlichen Schußwaffengebrauch gegen einen unbewaffneten Flüchtling ist als Beihilfe zum Totschlag strafbar.

StGB §§ 27, 212

Volltext bei lexetius.com

7
von
22

BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen von dem Vorwurf der versuchten Anstiftung zum Mord freigesprochen. Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision erstrebt die Staatsanwaltschaft die Aufhebung des freisprechenden Urteils. Das auf die Sachrüge gestützte Rechtsmittel, ...

Volltext bei lexetius.com

8
von
22

BGH, 23.02.2000 - 1 StR 568/99

Abgrenzungsfragen bei Bandendiebstahl und Bandenhehlerei.

StGB § 244a Abs. 1, § 260a Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

9
von
22

BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

Der Widerruf einer Waffenbesitzkarte ist auch dann nach den verschärften Maßstäben des Waffengesetzes 2002 geboten, wenn die Waffenbesitzkarte unter der Geltung des Waffengesetzes 1976 erteilt worden ist und danach, aber vor Inkrafttreten des Waffengesetzes 2002 eine die Unzuverlässigkeit nach dem neuen Recht begründende Tatsache eingetreten ist.

WaffG 2002 § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 45 Abs. 2, § 58 Abs. 1, 7; WaffG 1976 §§ 5, 30 Abs. 4; SprengG § 47a

Volltext bei lexetius.com

10
von
22

BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03

a) Eine über den Ersatz des sog. "Quotenschadens" hinausgehende Insolvenzverschleppungshaftung des Geschäftsführers einer GmbH aus §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG erstreckt sich nur auf den Vertrauensschaden, der einem Neugläubiger dadurch entsteht, daß er der aktuell insolvenzreifen GmbH Kredit gewährt oder eine sonstige Vorleistung an sie erbringt (vgl. Senat, BGHZ 126, 181).

b) Die Haftung des Teilnehmers an einer Insolvenzverschleppung aus §§ 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG erstreckt sich nicht auf Neugläubigerschäden, welche ohne sein Wissen durch kriminelle Machenschaften des Geschäftsführers (hier: betrügerische Doppelabtretungen von Schuldscheindarlehen) im Stadium der Insolvenzverschleppung verursacht werden.

c) Zu den objektiven und subjektiven Voraussetzungen einer Beihilfe zur Insolvenzverschleppung.

d) Eine etwaige Haftung des Gesellschafters einer GmbH wegen existenzvernichtenden Eingriffs in das Gesellschaftsvermögen kann während eines laufenden Insolvenzverfahrens nur von dem Insolvenzverwalter, nicht aber von einzelnen Gläubigern der GmbH geltend gemacht werden. Das gilt auch für Altfälle vor Inkrafttreten des § 93 InsO (Ergänzung zu Senat, BGHZ 151, 181).

BGB §§ 823 Abs. 2, 826, 830 Abs. 2; GmbHG §§ 13 Abs. 2, 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht