Rechtsprechung zu § 266a StGB
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BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R
Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung - Arbeitsentgelt - Entstehungsprinzip - Lohnzufluss - Zuflussprinzip - Tarifvertrag - Allgemeinverbindlichkeit - untertarifliche Bezahlung - Sonderzuwendung - Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Einmalzahlung - überobligatorische Zahlung
1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Geringfügigkeitsgrenze mit Sonderzahlungen überschritten wird und Versicherungspflicht eintritt, sind auch bei untertariflicher Bezahlung die zustehenden tariflichen Sonderzahlungen zu berücksichtigen.
2. Auf solche tariflich zustehenden Sonderzahlungen waren unabhängig von ihrem Zufluss bis 2002 Beiträge zu entrichten.
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BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 562/02
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. ...
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BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01
a) Ein rechtswirksam für erledigt erklärter Eröffnungsantrag, der nicht zu einer rechtskräftigen Insolvenzeröffnung geführt hat, ermöglicht keine Insolvenzanfechtung.
b) Eine einmal eingetretene Zahlungsunfähigkeit wird regelmäßig erst beseitigt, wenn die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im allgemeinen wieder aufgenommen werden können; dies hat grundsätzlich derjenige zu beweisen, der sich auf einen nachträglichen Wegfall der Zahlungsunfähigkeit beruft (im Anschluß an Senatsurt. v. 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/ 01, z. V. b. in BGHZ).
c) Ein Gläubiger, der nach einem eigenen Eröffnungsantrag von dem betroffenen Schuldner Zahlungen erhält, darf deswegen allein grundsätzlich nicht davon ausgehen, daß auch die anderen nicht antragstellenden Gläubiger in vergleichbarer Weise Zahlungen erhalten (im Anschluß an Senatsurt. v. 25. Oktober 2001 - IX ZR 17/ 01, z. V. b. in BGHZ).
InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2, § 17 Abs. 2, § 139 Abs. 2
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BGH, 13.06.2001 - 3 StR 126/01
Gründe: Das LG hat den Angeklagten wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in 36 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Seine auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützte Revision ist unbegründet, da die Nachprüfung ...
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BGH, 13.06.2006 - IX ZB 238/05
a) Befindet sich der Schuldner mit fälligen Gesamtsozialversicherungsbeiträgen von mehr als sechs Monaten im Rückstand, hat der Gläubiger den Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit in der Regel glaubhaft gemacht.
b) Nach Antragstellung eingehende Teilzahlungen stellen die Zulässigkeit des Gläubigerantrags unter dem Gesichtspunkt des Insolvenzgrundes nur in Frage, wenn mit ihnen die geschuldeten Zahlungen an die Gesamtheit der Gläubiger im Allgemeinen wieder aufgenommen worden sind.
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BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01
Zur Insolvenzanfechtung innerhalb und außerhalb des gesetzlichen Dreimonatszeitraums abgeführter Sozialversicherungsbeiträge (zusammenfassende Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).
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BGH, 09.06.2005 - IX ZR 152/03
a) Eine Zahlung durch Banküberweisung, die beim Gläubiger früher als fünf Bankgeschäftstage vor Fälligkeit eingeht, ist als inkongruent anzusehen.
b) Eine wegen verfrühter Leistung inkongruente Zahlung benachteiligt die Gläubiger in voller Höhe, wenn noch vor Eintritt der Fälligkeit ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt bestellt worden ist.
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 17.02.2003 - II ZR 340/01
Hat der Geschäftsführer einer GmbH mit der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft abgesprochen, daß er seinen Wunsch, aus dem Amt auszuscheiden, zurückstelle, bis die Nachfolgefrage geklärt ist, ist seine Mitteilung an die Gesellschafterversammlung, er lege seine Funktion zum Monatsende nieder, "nachdem Sie die personellen Voraussetzungen für einen Wechsel in der Geschäftsführung geschaffen haben", auch dann eine wirksame Amtsniederlegung, wenn die Gesellschafterversammlung zugleich gebeten wird, die "gesellschaftsrechtlich erforderlichen Schritte zu veranlassen".
GmbHG § 38
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BGH, 19.07.2001 - IX ZR 36/99
1. Auch aufgrund von Presseberichten, die keine amtliche Verlautbarung enthalten, kann der Gläubiger den Umständen nach gehalten sein, sich nach der Zahlungsfähigkeit des Schuldners zu erkundigen.
2. Die Insolvenzanfechtung bleibt auch nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit möglich.
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 4; GesO § 10; KO § 29; InsO § 129
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BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 368/99
Gleichbehandlung von Teilzeitkräften
§ 2 Abs. 1 BeschFG 1985 ist ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
