Rechtsprechung zu § 27 StGB
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BGH, 19.06.2003 - 5 StR 160/03

1. Der gewerbs- und bandenmäßige Schmuggel nach § 373 AO stellt gegenüber § 370a AO a. F. die speziellere Norm dar.

2. Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen - weil unvollständigen - Zollanmeldung.

AO § 370a a. F.; AO § 373; StGB § 22

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BGH, 15.05.2003 - III ZR 42/02

Zur Haftung wegen Amtsmißbrauchs bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 19a GüKG a. F.

BGB § 839; GüKG § 19a i. d. F. vom 10. März 1983

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BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98 - Gewinn-Zertifikat

a) Die Abwicklung von Verträgen, zu deren Abschluß der Kunde durch wettbewerbswidrige Mittel veranlaßt werden konnte, ist als solche grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig. Zweck des § 1 UWG ist es, die Lauterkeit des Wettbewerbs im Interesse der Marktbeteiligten und der Allgemeinheit zu schützen. Die Abwicklung von Verträgen wird deshalb von dieser Vorschrift nur dann erfaßt, wenn sie nach den gesamten Umständen auch selbst als unlauteres Wettbewerbsverhalten zu würdigen ist.

b) Zur Frage der Wettbewerbswidrigkeit der Teilnahme an der Abwicklung von Verträgen, die durch betrügerisches Verhalten zustande gekommen sind.

UWG § 1

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BGH, 25.04.2001 - 3 StR 7/01

Gründe: Das LG hat die Mitangeklagte S. wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe und die Angeklagte K. wegen Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren ...

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BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

1. Die im Völkermordtatbestand des § 220 a I StGB vorausgesetzte Absicht, eine nationale, rassische oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören, ist ein tatbezogenes Merkmal und fällt deshalb nicht unter § 28 StGB.

2. Nach § 6 Nr. 9 StGB ist deutsches Strafrecht auf im Ausland von Ausländern begangene Straftaten anwendbar, wenn die Bundesrepublik Deutschland aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens völkerrechtlich zur Verfolgung dieser Auslandstaten verpflichtet ist. Eine Verfolgungspflicht ergibt sich aus dem IV. Genfer Abkommen vom 12. 8. 1949 zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten jedenfalls dann, wenn ein internationaler bewaffneter Konflikt vorliegt und die Straftaten die Voraussetzungen einer "schweren Verletzung" dieses Abkommens i. S. d. Art. 147 erfüllen.

3. Der bewaffnete Konflikt in Bosnien-Herzegowina zwischen den bosnischen Serben und der zentralen Regierung in Bosnien-Herzegowina war zumindest im Jahre 1992 auch nach dem offiziellen Rückzug der Jugoslawischen Armee am 19. 5. 1992 ein bewaffneter internationaler Konflikt (Anschluß an das Urteil der Berufungskammer des Internationalen Gerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien vom 15. 7. 1999 in der Sache v. Dusko Tadic IT-94-1-A).

4. Der Begriff der Folter des Art. 147 der IV. Genfer Konvention erfaßt jedes zweckbezogene Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Leiden, das durch staatliche Organe oder mit staatlicher Billigung begangen wird. Die Folter ist gegenüber der "unmenschlichen Behandlung", die keine auf das Quälen eines Menschen gerichtete Absicht voraussetzt, der engere Begriff.

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BGH, 21.02.2001 - 3 StR 244/00

Zur täterschaftsbegründenden Völkermordabsicht des § 220 a StGB.

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BVerfG, 20.12.2000 - 2 BvR 591/00

Gründe: I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ihre strafgerichtliche Verurteilung im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung an der Entführung der Lufthansa-Maschine "Landshut" durch Mitglieder eines Spezialkommandos der so genannten "Popular Front for the Liberation of Palestine" (PFLP) von Palma ...

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BGH, 12.07.2000 - 3 StR 70/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Beihilfe zum Diebstahl in 45 Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft beanstandet, daß der Angeklagte nicht wegen gewerbsmäßigen Bandendiebstahls in 45 Fällen verurteilt ...

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BGH, 24.05.2000 - 3 StR 184/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Zuhälterei in acht Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerem Menschenhandel, sowie wegen Beihilfe zur Zuhälterei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen diese Entscheidung wendet sich der Angeklagte mit seiner ...

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BGH, 02.05.2000 - 1 StR 146/00

Gründe: Die Revision des Angeklagten führt auf Grund der Sachrüge zu einer Änderung des Schuldspruchs, hat aber im übrigen keinen Erfolg. Hierzu hat der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt:

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