Rechtsprechung zu § 306 StGB
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BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00

Beim Inbrandsetzen ein und desselben fremden Gebäudes wird der Tatbestand der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB (i. d. F. des 6. StrRG) durch denjenigen der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 (hier: Inbrandsetzen eines Gebäudes, das der Wohnung von Menschen dient) verdrängt.

StGB §§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 13. November 1998, 306a Abs. 1 Nr. 1 Fassung: 13. November 1998

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BGH, 26.03.2003 - 1 StR 549/02

1. Bei der Inbrandsetzung von Sachen juristischer Personen (§ 306 Abs. 1 StGB) obliegt die Erteilung der Einwilligung demjenigen Vertretungsorgan, zu dessen Geschäftsbefugnissen die Verfügung über die Sache gehört.

2. Die Einwilligung ist aber unwirksam, wenn der Vertreter damit seine Vertretungsmacht offensichtlich mißbraucht. Das gilt auch dann, wenn die Beschränkung der Vertretungsmacht im Außenverhältnis unbeachtlich ist.

StGB § 306

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BGH, 15.03.2000 - 3 StR 597/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen "vorsätzlicher" Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Tateinheit mit Versicherungsmißbrauch verurteilt. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der ...

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BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

Zur Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören" durch eine Brandlegung in § 306 a StGB.

StGB 1998 § 306 a

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BGH, 28.11.2007 - StB 43/07

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Katalogtat nach § 129 a Abs. 2 Nr. 2 StGB durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat erheblich schädigen kann.

StGB § 129 a Abs. 2 Nr. 2

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BGH, 06.12.2000 - 1 StR 498/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit Brandstiftung, mit besonders schwerer Brandstiftung und mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten führt zu einer ...

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BGH, 17.11.1999 - 3 StR 452/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten unter Einbeziehung der Einzelstrafen zweier gesamtstrafenfähiger Vorverurteilungen wegen versuchter schwerer Brandstiftung und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen ...

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BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.

Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.

Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.

Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.

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BGH, 17.10.2002 - 3 StR 153/02

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten W. wegen Anstiftung zur tateinheitlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, sowie den Angeklagten O. und den Nichtrevidenten S. wegen Beihilfe zur tateinheitlichen versuchten Herbeiführung ...

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BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92

Gründe: I. 1. a) Die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 1 BvR 1104/ 92 richtet sich gegen die in § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HbgGDVP) vorgesehene Datenerhebung durch Observation und durch den ...

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