Rechtsprechung zu § 32 StGB
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BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
1. Der Erpresser ist in einer von ihm gesuchten Konfrontation mit dem Erpreßten gegenüber einem wehrenden Gegenangriff des Erpreßten auf sein Leben regelmäßig nicht arglos im Sinne des Mordmerkmals der Heimtücke, wenn er in dessen Angesicht im Begriff ist, seine Tat zu vollenden und zu beenden und damit den endgültigen Rechtsgutsverlust auf Seiten des Erpreßten zu bewirken.
2. Zur Notwehr gegen eine Erpressung.
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BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R
Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher rechtswidriger Angriff - Putativnothilfe - gebotene Notwehr - sozialethische Erwägungen
1. Ein vorsätzlicher rechtswidriger Angriff iS von § 1 Abs. 1 OEG kann auch in der Abwehrhandlung gegen denjenigen zu sehen sein, der irrtümlich eine Nothilfesituation annimmt.
2. Befindet sich der (Putativ-) Nothilfeleistende erkennbar in einem unverschuldeten Irrtum, ist das Notwehrrecht aus sozialethischen Gründen eingeschränkt.
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BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01
1. Kommt bei objektiv gegebener Notwehrlage der Angreifer durch Fahrlässigkeit des Abwehrenden zu Schaden, so ist in den Grenzen dessen, was als Abwehrhandlung objektiv erforderlich gewesen wäre, die Herbeiführung eines deliktischen Erfolges auch dann gerechtfertigt, wenn er konkret vom Abwehrenden nicht gewollt war und bei Anwendung der ihm möglichen Sorgfalt hätte vermieden werden können.
2. Zu den Grenzen der Notwehr und der strafbefreienden Notwehrüberschreitung bei einem Angriff auf die Person nach gewaltsamem nächtlichem Eindringen in die Wohnung des Verteidigers und beim Einsatz einer lediglich mit einer Patrone geladenen Schußwaffe als Abwehrmittel.
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BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00
Wer durch ein rechtswidriges Vorverhalten die Gefahr einer tätlichen Auseinandersetzung mit tödlichem Ausgang herbeigeführt hat, kann auch dann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden, wenn er den zum Tode führenden Schuß in Notwehr abgibt.
StGB § 222
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BGH, 08.03.2000 - 3 StR 67/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Die auf die Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten hat ...
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BSG, 24.07.2002 - B 9 VG 4/01 R
Gewaltopferentschädigung - tätlicher Angriff - Bedrohung mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe - Abwehr - Notwehr - Nothilfe
1. Ein "tätlicher Angriff" iS des § 1 Abs. 1 S 1 OEG liegt bereits dann vor, wenn der Täter das Opfer vorsätzlich mit einer scharf geladenen, entsicherten Schusswaffe bedroht.
2. Zur Verletzung Dritter durch die rechtmäßige Abwehr eines Angriffs.
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BVerfG, 30.04.2007 - 1 BvR 1090/06
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft in erster Linie eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; der Beschwerdeführer hatte sich gegen die Festnahme und den Abtransport aus einer Versammlung unter anderem ...
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BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R
Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit - Waffen-SS - NS-Täter - Nationalsozialismus - Unrechtssystem - Opferlage - Systembezug - Vertrauensschutz - Entziehung - Versagung
Tatbestand: Streitig ist die Entziehung einer Grundrente und in ihrer Folge eines Heilbehandlungsanspruchs wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Menschlichkeit während der Herrschaft des Nationalsozialismus nach § 1a Bundesversorgungsgesetz (BVG).
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BGH, 12.07.2001 - 4 StR 173/01
Gründe: Das LG hat den Angeklagten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Mit ihrer hiergegen gerichteten Revision rügt die Nebenklägerin die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
