Rechtsprechung zu § 32 StGB
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BVerfG, 30.11.2000 - 2 BvR 1473/00
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen der Tötung eines DDR-Grenzsoldaten im Jahre 1962 bei der Flucht über die innerdeutsche Grenze.
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BGH, 05.07.2000 - 5 StR 629/99
Gründe: Das Schwurgericht hat den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Die Revision des Nebenklägers hat mit der Sachrüge Erfolg; der Schuldspruch ist dahin zu ändern, daß der Angeklagte des Mordes ...
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BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 638/99
Außerordentliche Kündigung wegen Totschlags
1. Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes muß sein außerdienstliches Verhalten so einrichten, daß das Ansehen des öffentlichen Arbeitgebers nicht beeinträchtigt wird.
2. Begeht ein im öffentlichen Dienst Beschäftigter ein vorsätzliches Tötungsdelikt, so ist es dem öffentlichen Arbeitgeber in der Regel unzumutbar, ihn weiterzubeschäftigen, ohne daß eine konkret meßbare Ansehensschädigung nachgewiesen werden müßte.
3. In einem solchen Fall kann der öffentliche Arbeitgeber regelmäßig nicht auf den Ausspruch einer Abmahnung verwiesen werden. Dem Arbeitnehmer muß klar sein, daß die Begehung eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes als massive Rechtsverletzung seine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst in Frage stellen kann.
