Rechtsprechung zu § 45 StGB
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BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 46/00

Allein die strafgerichtliche Verurteilung eines Rechtsanwalts zu einem Jahr Freiheitsstrafe wegen Rechtsbeugung, die er als Justizangehöriger der DDR begangen hatte, führt nicht zwingend zum Widerruf seiner Zulassung. Der Widerrufsgrund des § 14 Abs. 2 Nr. 2 BRAO i. V. m. § 45 Abs. 1 StGB ist nicht anwendbar, wenn er nicht nach dem Tatzeitrecht der DDR bestraft worden ist, sondern nach dem konkret milderen Verbrechenstatbestand des § 339 StGB.

BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 2; StGB § 45 Abs. 1

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BGH, 08.01.2008 - 4 StR 468/07

Der Verlust der Amtsfähigkeit kann auch dann angeordnet werden, wenn wegen mehrerer Delikte aus dem Katalog des § 358 StGB auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erkannt wurde.

StGB §§ 358, 45 Abs. 2

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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.

MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 15.12.2004 - 2 BvR 1210/01

Gründe: Der Beschwerdeführer, ein früheres Mitglied des Landtags von Rheinland-Pfalz, begehrt die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 177/02

Verhaltensbedingte Kündigung; Auflösung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung und einen Auflösungsantrag des Arbeitgebers.

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BGH, 07.10.2003 - 1 StR 212/03

Wird bereits durch den Abschluß eines Austauschvertrages ein Nachteil im Sinne einer schadensgleichen Vermögensgefährdung bewirkt, so ist ein "Vermögensverlust großen Ausmaßes" im Sinne des Regelbeispiels für den besonders schweren Fall einer Untreue wie auch eines Betruges erst dann herbeigeführt (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 i. V. m. § 266 Abs. 2 StGB), wenn der Geschädigte seine vertraglich geschuldete Leistung erbracht hat.

StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1, § 266 Abs. 2

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BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99

Gründe: I. Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten M. (unter dem Aktenzeichen: V gr. 1/ 96) wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen und wegen Beihilfe zum versuchten Betrug zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und ihm für die Dauer von fünf Jahren untersagt, den Beruf ...

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BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99

Gründe: I. Das Landgericht hat die Angeklagte wegen Rechtsbeugung in drei Fällen, jeweils in Tateinheit mit - in einem Fall zweifacher - Freiheitsberaubung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Die Revision der Angeklagten ...

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