Rechtsprechung zu § 49 StGB
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BGH, 17.11.1999 - 3 StR 452/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten unter Einbeziehung der Einzelstrafen zweier gesamtstrafenfähiger Vorverurteilungen wegen versuchter schwerer Brandstiftung und wegen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen ...
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BSG, 21.10.1998 - B 9 VG 6/97 R
Gewaltopferentschädigung - Ausschluß - Tatbeitrag - Mitverursachung - Unbilligkeit - Rechtsfeindlichkeit - sozialwidriges Verhalten - Selbstgefährdung - Leichtfertigkeit - grobe Fahrlässigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Beweisverwertungsverbot - Beweiswürdigung - Urkundenbeweis - Zeugenbeweis - Aussageverweigerung
1. Verweigert ein Zeuge die - erneute - Aussage, so ist das Gericht nicht gehindert, Aussagen dieses Zeugen aus anderen Verfahren als Urkundenbeweis zu verwerten.
2. Zum Leistungsausschluß wegen Unbilligkeit im Recht der Gewaltopferentschädigung.
3. Wegen Selbstgefährdung ist eine Entschädigung nur ausgeschlossen, wenn das Opfer leichtfertig gehandelt hat. Ob das der Fall war, ist nicht nach einem objektiven Maßstab, sondern nach den persönlichen Fähigkeiten des Opfers zu beurteilen.
