Rechtsprechung zu § 52 StGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
75

BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, daß die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppierung in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gemäß § 52 Abs. 1 StGB gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist.

StGB § 52 Abs. 1, § 263 Abs. 5

Volltext bei lexetius.com

2
von
75

BGH, 07.08.2001 - 1 StR 470/00

1. Gesetzeseinheit zwischen Diebstahl - im besonders schweren Fall nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB - und Sachbeschädigung scheidet jedenfalls dann aus, wenn die Sachbeschädigung bei konkreter Betrachtung von dem regelmäßigen Verlauf eines Diebstahls im besonders schweren Fall (§ 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB) abweicht, von einem eigenständigen, nicht aufgezehrten Unrechtsgehalt geprägt ist und sich deshalb nicht als sog. typische Begleittat erweist.

2. Der Senat neigt überdies aus grundsätzlichen Erwägungen der Auffassung zu, daß das Vorliegen des Regelbeispiels eines besonders schweren Falles des Diebstahls (hier nach § 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2 StGB) beim rechtlichen Zusammentreffen des Diebstahls mit einer Sachbeschädigung schon von vornherein nicht zur Konsumtion des Unrechts der Sachbeschädigung und damit zur Annahme von Gesetzeseinheit führen kann. Vielmehr besteht Tateinheit.

StGB § 52 Abs. 1, §§ 242, 243 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1, 2, § 303

Volltext bei lexetius.com

3
von
75

BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

Die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung setzt voraus, daß dies, was am Straftatbestand zu messen ist, zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist. Jedenfalls bei den Tatbeständen der §§ 173, 174, 176 und 263 StGB ist das nicht der Fall.

StGB § 52 Abs. 1, § 173, § 174, § 176, § 263; GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4

Volltext bei lexetius.com

4
von
75

BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

Die gewaltsame Wiederbeschaffung gestohlenen, zum Handeltreiben bestimmten Rauschgifts ist im Verhältnis zum früheren Handeltreiben mit diesem Rauschgift eine eigene Tat im sachlich-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Sinne.

GG Art. 103 Abs. 3; StGB § 52; StPO § 264; BtMG § 29

Volltext bei lexetius.com

5
von
75

BGH, 26.07.1977 - 1 StR 348/77

Natürliche Handlungseinheit setzt bei einer Mehrheit von Tathandlungen voraus, daß diese auf einer einzigen Entscheidung beruhen.

StGB 1975 § 52 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

6
von
75

BGH, 06.06.2007 - 5 StR 127/07

1. Bewirkt ein Sachbearbeiter des Finanzamtes durch die eigenhändig vorgenommene Eingabe erfundener Daten in die EDV-Anlage des Finanzamtes für fingierte Steuerpflichtige die Erstattung in Wirklichkeit nicht vorhandener Steueranrechnungsbeträge (§ 36 Abs. 2 EStG), macht er sich wegen Untreue (§ 266 StGB) in Tateinheit mit Steuerhinterziehung (§ 370 AO), nicht aber wegen Computerbetruges (§ 263a StGB) strafbar.

2. Zinsen auf Steuererstattungsbeträge gemäß § 233a AO sind Steuervorteile im Sinne von § 370 Abs. 1 AO (Abgrenzung zu BGHSt 43, 381).

3. Bei einer aufgrund unrichtiger Angaben gegenüber den Finanzbehörden erlangten Eigenheimzulage im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes vom 26. März 1997 (BGBl. I S. 734) handelt es sich nicht um einen Steuervorteil im Sinne von § 370 Abs. 1 AO, sondern um einen Vermögensvorteil im Sinne von § 263 StGB.

AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 52, 263, 263a, 266

Volltext bei lexetius.com

7
von
75

BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

1. Bei Khat-Pflanzen beginnt die "nicht geringe Menge" bei einem Wirkstoffgehalt von 30 g Cathinon.

2. Unterstützt der Gehilfe durch eine Handlung mehrere je für sich selbständige Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, die sich erst in ihrer Gesamtheit auf eine "nicht geringe Menge" beziehen, so macht er sich nur wegen einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG strafbar.

BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 29a Abs. 1 Nr. 2; StGB § 27, § 52

Volltext bei lexetius.com

8
von
75

BGH, 03.03.1999 - 2 StR 437/98

1. Ein Mitarbeiter in der Bauabteilung der Flughafen Frankfurt/ Main AG ist nicht Amtsträger, weil die Flughafengesellschaft keine "sonstige Stelle" im Sinne von § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB ist (im Anschluß an BGHSt 43, 370).

2. Mehrere in demselben Rechtszug abgegebene falsche eidesstattliche Versicherungen stehen in Tatmehrheit, soweit sie nicht durch zusätzliche Umstände materiell-rechtlich zu einer einheitlichen Tat verklammert werden.

StGB §§ 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c, 52, 156, 332; UWG aF § 12 Abs. 2;

Volltext bei lexetius.com

9
von
75

BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

1. Ein außenstehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluß an BGH, 24. Januar 1996, 3 StR 530/ 95, BGHSt 42, 30).

2. Jedes Zuwiderhandeln gegen ein Betätigungsverbot nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG ist eine selbständige Straftat, wenn nicht die besonderen Voraussetzungen für die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit vorliegen. Eine rechtliche Verbindung zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit kommt - anders als bei den Organisationsdelikten nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VereinsG - nicht in Betracht.

VereinsG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4; StGB § 52; StPO § 264

Volltext bei lexetius.com

10
von
75

BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln "in sechs Fällen" sowie wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren ...

BtMG § 29; StGB § 52

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht