Rechtsprechung zu § 52 StGB
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BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96

Das Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit nach § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist kein Dauerdelikt (teilweise Aufgabe von BGH, 2. November 1978, 4 StE 2/ 77, StB 160/ 78, BGHSt 28, 169).

StGB § 52, § 99 Abs. 1 Nr. 1

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BGH, 30.11.1995 - 5 StR 465/95

Zum Begriff der Tat bei sukzessiver Ausführung.

StGB § 22, § 23, § 52, § 53

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BGH, 16.05.1990 - 2 StR 143/90

1. Mehrere mit demselben Tatwerkzeug gegen das Tatopfer mit Tötungsvorsatz geführte Angriffe können auch bei einem längeren zeitlichen Zwischenraum (hier: mehr als 30 Minuten) eine natürliche Handlungseinheit bilden, wenn die Täter das zunächst nur verletzte Opfer, das sie für tot gehalten haben, nach Erkennen ihres Irrtums töten.

2. Zur Strafmilderung gemäß § 49 StGB bei Heimtückemord.

StGB § 49 Abs. 1, § 52, § 211 Abs. 2

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BVerfG, 10.05.1999 - 2 BvR 2259/97

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage derselben Tat im Sinne von Art. 103 Abs. 3 GG sowie einer tatbestandlichen Bewertungseinheit von zwei Handlungen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes.

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BGH, 15.03.2007 - 3 StR 454/06

1. Der mit der schweren Brandstiftung nach § 306 a Abs. 1 Nr. 1 StGB gleichzeitig verwirklichte Versicherungsmissbrauch gegenüber der Gebäudeversicherung ist keine andere Straftat im Sinne des § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1 StGB, die der Täter durch die Brandlegung zu ermöglichen beabsichtigt.

2. Dieser Qualifikationstatbestand ist auch dann nicht verwirklicht, wenn der Täter durch das Feuer in dem Wohngebäude befindliches Inventar eines Dritten zerstören und damit eine Sachbeschädigung begehen will, um dem Dritten Leistungen aus dessen Hausratversicherung zu verschaffen.

StGB § 265 Abs. 1, § 306 b Abs. 2 Nr. 2 Alt. 1

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BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03 - Frankfurter Kabelkartell

Wird eine Submissionsabsprache unter dem Gesichtspunkt des Betrugs rechtskräftig abgeurteilt, dann besteht ein Verfolgungshindernis hinsichtlich sämtlicher Handlungen des Hinwegsetzens im Sinne des § 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB a. F. (vgl. § 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB n. F.), die sich auf diese Absprache beziehen.

StPO § 264; GWB § 38 Abs. 1 Nr. 1 a. F.; GWB § 81 Abs. 1 Nr. 1 n. F.

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BGH, 24.03.1999 - 3 StR 240/98

1. Pornogaphische Filme und Photographien haben den sexuellen Mißbrauch von Kindern auch dann zum Gegenstand, wenn die Aufnahmen zwar unmittelbar nur die Vornahme der sexuellen Handlungen der Kinder an sich selbst zeigen, sich aber aus dem Kontext der Aufnahme ergibt, daß das Kind von einem anderen, z. B. dem Photographen, hierzu aufgefordert worden ist.

2. Die Vervielfältigung von Videofilmen mittels zweier Videorecorder ist keine Herstellung in einem zur Massenherstellung geeigneten Vervielfältigungsverfahren im Sinne von § 7 Abs. 1 des nordrhein-westfälischen Landespressegesetzes, so daß die Tat nicht der kurzen presserechtlichen Verjährung des § 25 Abs. 1 Satz 1 LPG unterfällt.

StGB n. F. § 184 Abs. 3 und 4, § 176 Abs. 3 Nr. 2; StGB a. F. § 176 Abs. 5 Nr. 2; LPG-NW § 7 Abs. 1, § 25 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

1. Mittelbare Täterschaft bei uneingeschränkt verantwortlichem Tatmittler (Strafrechtliche Verantwortlichkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR für vorsätzliche Tötungen von Flüchtlingen durch Grenzsoldaten der DDR).

2. Zur Vollständigkeit des Vortrags bei einer Besetzungsrüge.

StGB § 25, § 212; StPO § 338 Nr. 1, § 344 Abs. 2 S. 2; GVG § 21e Abs. 3

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BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

1. Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO.

2. Täuschung und Schädigungsvorsatz bei betrügerischer Einwerbung von Kapitaleinlagen.

StPO § 153 Abs. 2; StGB § 263

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BGH, 20.12.2002 - StB 15/02

§ 363 Abs. 1 StPO findet auf einen Wiederaufnahmeantrag, der eine Änderung des Schuldspruchs zum Ziel hat, keine Anwendung.

StPO § 363 Abs. 1

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