Rechtsprechung zu § 53 StGB
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BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Anordnung des dinglichen Arrests in das Vermögen des Beschwerdeführers zur Sicherung des Verfalls gemäß §§ 111b Abs. 2, 111d, 111e Abs. 1 StPO ...

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BGH, 23.11.2000 - 3 StR 353/00

Gründe: Die Nachprüfung des Schuld- und Strafausspruchs auf Grund der Revisionsrechtfertigung hat - abgesehen von der vorgenommenen Berichtigung des Strafausspruchs - keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Der Senat verweist insoweit auf die zutreffenden Ausführungen des ...

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BGH, 07.06.2000 - 2 StR 135/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten und den insoweit rechtskräftig verurteilten Mitangeklagten L. wegen Freiheitsberaubung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren (Einzelstrafen: Geldstrafe von 60 ...

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BGH, 26.05.2000 - 3 StR 162/00

Gründe: Das Landgericht hat den zur Tatzeit 32 Jahre alten Angeklagten wegen gewerbsmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit gewerbsmäßiger unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an fünf Personen unter 18 Jahren und unerlaubten ...

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BGH, 24.09.1998 - 4 StR 272/98

1. Eine mit einem versuchten Tötungsdelikt zusammentreffende vorsätzliche Körperverletzung tritt nicht zurück, sondern steht dazu in Tateinheit (Aufgabe von BGHSt 16, 122; 21, 265; 22, 248).

2. Erweist sich eine als materiell-rechtlich selbständig angeklagte Tat als Bestandteil der Tat, derentwegen die Verurteilung erfolgt, ist ein Teilfreispruch nicht erforderlich.

StGB 1975 §§ 211, 212, 23, 223, 223a; StPO 1915 § 260

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BGH, 16.04.2008 - 1 StR 83/08

Zur Strafzumessung bei der unbefugten Offenbarung von Dienstgeheimnissen, die dem Täter im Rahmen der Dienstaufsicht durch staatsanwaltschaftliche Berichte zur Kenntnis gelangt sind.

StGB § 353b, § 46; GVG § 147

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BVerwG, 14.11.2007 - 2 WD 29.06

Unentschuldigtes Fernbleiben vom Dienst; Fachdienst; Berufsförderungsdienst; Lösungsbeschluss; Verbot der "Doppelbestrafung"; Höchstmaßnahme; früherer Soldat.

1. Zu den Voraussetzungen eines Lösungsbeschlusses (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung).

2. Auch bei einer vollständigen Sachgleichheit von Straftat und angeschuldigtem Dienstvergehen stellt eine jeweils unter straf- und disziplinarrechtlichen Gesichtspunkten vorgenommene doppelte Sanktionierung keine verfassungsrechtlich verbotene "Doppelbestrafung" das (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

3. Welche gerichtliche Disziplinarmaßnahme in einem wehrdienstgerichtlichen Disziplinarverfahren im Einzelfall verhängt werden darf, bestimmt sich nicht nach dem Zeitpunkt des Dienstvergehens, sondern nach der Rechtsstellung, die der betreffende Soldat im Zeitpunkt der Verurteilung hat.

4. Auch derjenige frühere Soldat, dem zwar die Übergangsgebührnisse vollständig gewährt, die Übergangsbeihilfe jedoch teilweise einbehalten und noch nicht in vollem Umfang ausgezahlt worden ist, gilt als Soldat im Sinne von § 1 Abs. 3 WDO.

5. Wer als Soldat auf Zeit unberechtigt trotz mehrfacher Ermahnung über Monate hinweg an insgesamt 32 Tagen ohne Entschuldigung nicht zum Dienst bzw. zur angeordneten Fachausbildung erscheint, darüber hinaus auch nachträglich solche Entschuldigungen nicht beibringt und bereits zuvor zweimal wegen ähnlicher Dienstvergehen zu einer gerichtlichen Disziplinarmaßnahme verurteilt worden ist, zerstört das in ihn gesetzte Vertrauen des Dienstherrn in einem Maße, dass die Verhängung der Höchstmaßnahme gerechtfertigt ist.

WDO § 1 Abs. 3, §§ 38, 58 Abs. 2, § 67 Abs. 1, § 84 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 3; SG §§ 7, 17 Abs. 2; WStG § 15 Abs. 1, § 16

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BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

Dem Revisionsgericht muss für seine Entscheidung nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO ein zutreffend ermittelter, vollständiger und aktueller Strafzumessungssachverhalt zur Verfügung stehen.

Verfährt das Revisionsgericht nach § 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO, so muss es seine Entscheidung jedenfalls dann begründen, wenn die für die Strafzumessung relevanten Umstände und deren konkretes Gewicht dem Angeklagten sonst nicht nachvollziehbar wären.

Eine Strafzumessungsentscheidung des Revisionsgerichts ist ausgeschlossen, wenn zugleich eine neue Entscheidung über einen - fehlerhaften - Schuldspruch erfolgen muss.

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BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04

Die (streitige) Zivilgerichtsbarkeit ist zuständig für die Entscheidung über eine Drittwiderspruchsklage, mit der sich ein Dritter gegen eine Maßnahme zur Vollziehung eines im Strafverfahren angeordneten dinglichen Arrests wendet.

StPO § 111d Abs. 1 und 2, § 111f Abs. 3 ZPO § 771; GVG § 17a

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BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

Der Verurteilung eines Bandenmitglieds wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs steht nicht entgegen, daß die Einzeldelikte der Betrugsserie der Tätergruppierung in seiner Person aus Rechtsgründen in gleichartiger Tateinheit zusammentreffen und daher gemäß § 52 Abs. 1 StGB gegen ihn nur auf eine Strafe zu erkennen ist.

StGB § 52 Abs. 1, § 263 Abs. 5

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