Rechtsprechung zu § 55 StGB
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BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03

Maßgebender Beurteilungszeitpunkt für die nach § 56 StGB zu treffende Prognose ist auch bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung im Rahmen von § 55 StGB der der jetzigen Entscheidung.

StGB § 55, § 56

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BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05 - LG Marburg

1. Es ist nicht zulässig, Einzelstrafen, die schon zur Bildung einer Gesamtstrafe in einem noch nicht rechtskräftigen anderen Urteil gedient haben, in eine weitere Gesamtstrafe einzubeziehen, auch wenn sie für sich genommen rechtskräftig sind.

2. Der Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung setzt die Feststellung eines Hangs i. S. v. § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB voraus. Lediglich die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit muß nicht mit hinreichender Sicherheit feststellbar sein.

3. § 66 a StGB und § 66 StGB stehen in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander. Erst wenn die für § 66 StGB erforderliche Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden kann, kommt eine Vorbehaltsanordnung nach § 66 a StGB in Betracht.

StGB § 55 Abs. 1, § 66 a Abs. 1

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BGH, 19.09.2000 - 4 StR 320/00

StGB §§ 55 Abs. 2, 69a

Ist bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung die in dem früheren Urteil angeordnete Sperrfrist zur Erteilung der Fahrerlaubnis durch die Festsetzung einer einheitlichen neuen Sperrfrist "gegenstandslos" geworden, so ist, wenn im Rechtsmittelzug die Verurteilung wegen der Anlaßtat entfällt und der Maßregelausspruch deshalb aufgehoben wird, auszusprechen, daß die früher erkannte Maßnahme aufrechterhalten bleibt.

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BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00

1. Die Einfuhr und die Überlassung eines Betäubungsmittels sind nicht dadurch gerechtfertigt oder entschuldigt, daß der Täter einem unheilbar schwerstkranken Betäubungsmittelempfänger, dem er nicht persönlich nahesteht, zu einem freien Suizid verhelfen will.

2. Das Überlassen eines Betäubungsmittels zum freien Suizid an einen unheilbar Schwerstkranken, der kein Betäubungsmittelkonsument ist, erfüllt nicht den Tatbestand der Betäubungsmittelüberlassung mit leichtfertiger Todesverursachung gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.

3. Im besonderen Einzelfall kann sich das Ermessen des Tatrichters derart verengen, daß allein eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Betracht kommt, so daß das Revisionsgericht auf diese Sanktion erkennen kann. Eine rechtskräftig verhängte Geldstrafe kann gemäß § 55 StGB in eine Verwarnung mit Strafvorbehalt einbezogen werden.

StGB §§ 34, 35, 59; BtMG 1981 § 30 Abs. 1 Nr. 3

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BVerfG, 07.05.1999 - 2 BvR 2324/97

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung einer Gesamtstrafenbildung wegen der Zäsurwirkung eines früheren Urteils.

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BGH, 11.01.2000 - 5 StR 651/99

Gründe: Das Landgericht hat den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Diebstahls in vier Fällen und versuchten Diebstahls in zwei Fällen unter Einbeziehung anderweits rechtskräftig verhängter Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs ...

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BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04

Wird eine Verurteilung zu Jugendstrafe mit Bewährung nachträglich in eine Verurteilung zu Jugendstrafe ohne Bewährung einbezogen, ist für einen die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von Bewährungsleistungen - anders als bei einer nachträglich gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGHSt 36, 378) - kein Raum.

JGG § 31 Abs. 2

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BGH, 19.09.2000 - 4 StR 357/00

Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten jeweils eines schweren Raubes in Tateinheit mit einem räuberischen Angriff auf Kraftfahrer schuldig gesprochen. Es hat den Angeklagten P. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten und den Angeklagten H. zu einer Freiheitsstrafe von sechs ...

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BGH, 19.04.2000 - 3 StR 149/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub und wegen Mordes unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von acht Jahren aus dem Urteil des Landgerichts Hannover vom 2. März 1998 zu lebenslanger Freiheitsstrafe als ...

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BGH, 25.02.2000 - 2 StR 474/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Verstoßes gegen § 5 des Gesetzes über die Führung akademischer Grade in zwei Fällen verurteilt, und zwar (1) zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und (2) zu einer Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen unter Auflösung der im Urteil des Landgerichts ...

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