Rechtsprechung zu § 56g StGB
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BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 2195/07
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nicht vorliegt (§ 93a Abs. 2 BVerfGG). Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg; denn sie ist unbegründet.
