Rechtsprechung zu § 58 StGB
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BSG, 19.09.2000 - B 9 V 6/00 R
Gründe: I. Der Kläger lebt in Estland. Er ist estnischer Staatsangehöriger. Im Februar 1942 wurde er als Angehöriger des im Rahmen der deutschen Wehrmacht kämpfenden estnischen Schutzmannschaftsbataillons 39 an der Ostfront verwundet. Von Sommer 1943 bis Sommer 1944 leistete er als Angehöriger des ...
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BGH, 03.03.2004 - 1 StR 71/04
Wird eine Verurteilung zu Jugendstrafe mit Bewährung nachträglich in eine Verurteilung zu Jugendstrafe ohne Bewährung einbezogen, ist für einen die Strafvollstreckung verkürzenden Ausspruch über die Anrechnung von Bewährungsleistungen - anders als bei einer nachträglich gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe (vgl. BGHSt 36, 378) - kein Raum.
JGG § 31 Abs. 2
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BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00
1. Die Einfuhr und die Überlassung eines Betäubungsmittels sind nicht dadurch gerechtfertigt oder entschuldigt, daß der Täter einem unheilbar schwerstkranken Betäubungsmittelempfänger, dem er nicht persönlich nahesteht, zu einem freien Suizid verhelfen will.
2. Das Überlassen eines Betäubungsmittels zum freien Suizid an einen unheilbar Schwerstkranken, der kein Betäubungsmittelkonsument ist, erfüllt nicht den Tatbestand der Betäubungsmittelüberlassung mit leichtfertiger Todesverursachung gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG.
3. Im besonderen Einzelfall kann sich das Ermessen des Tatrichters derart verengen, daß allein eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in Betracht kommt, so daß das Revisionsgericht auf diese Sanktion erkennen kann. Eine rechtskräftig verhängte Geldstrafe kann gemäß § 55 StGB in eine Verwarnung mit Strafvorbehalt einbezogen werden.
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BGH, 07.12.2000 - 4 StR 449/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges unter Einbeziehung der durch das Berufungsurteil des Landgerichts Dortmund vom 18. Februar 1997 verhängten Einzelstrafen unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ...
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BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00
"Gerade vollstreckt" wird eine Sanktion im Sinne von Art. 54 SDÜ (wie Art. 1 EG-ne bis in idem-Übk) auch dann, wenn ihre Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist.
SDÜ Art. 54; EG-ne bis in idem-Übk Art. 1
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BVerwG, 19.10.2000 - 7 C 91.99
Recht der offenen Vermögensfragen
Vermögenseinziehung; Rehabilitierung; russische Rehabilitierungsentscheidung; Aufhebung der Vermögenseinziehung; redlicher Erwerb; Bodenreformeigentum; Erbe; Zuteilungsfähigkeit
Der gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Fall 1 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähige Erbe eines Bodenreformeigentümers kann sich gegenüber dem Restitutionsbegehren eines nach § 2 Abs. 1 VermG Berechtigten auf den Ausschlussgrund des § 4 Abs. 2 VermG berufen, wenn der Erblasser bei der Zuteilung des Bodenreformeigentums redlich gewesen ist.
VermG § 1 Abs. 7, § 4 Abs. 2; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 2 Satz 1, Art. 233 § 12 Abs. 3
