Rechtsprechung zu § 63 StGB
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BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 2219/06
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung einer Besuchserlaubnis im Maßregelvollzug.
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BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2380/06
Gründe: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen gerichtliche Entscheidungen, die die Fortdauer einer 1997 angeordneten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet haben.
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BGH, 15.11.2007 - 3 StR 390/07
Hat das Tatgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet und bestimmt, dass ein rechtsfehlerhaft errechneter Teil der zugleich verhängten Freiheitsstrafe gemäß § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 StGB nF vorweg zu vollziehen ist, kann das Revisionsgericht analog § 354 Abs. 1 StPO den vorab zu vollstreckenden Teil der Strafe selbst festlegen, wenn der Strafausspruch keinen Rechtsfehler aufweist und die zur Therapie erforderliche Dauer der Unterbringung rechtsfehlerfrei festgestellt ist.
StGB § 67 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 1 nF
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BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 1637/05
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Maßregelvollzug.
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BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe über den durch die besondere Schwere der Schuld bedingten Zeitpunkt hinaus aus Gründen der Gefährlichkeit des Straftäters verletzt weder die Garantie der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) noch das Freiheitsgrundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG. Die konkrete und grundsätzlich auch realisierbare Chance des Verurteilten auf Wiedererlangung der Freiheit ist durch strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Entscheidung über die Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe sicherzustellen.
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BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des vorübergehenden Vollzugs der so genannten "Organisationshaft".
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BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
§ 69 StGB bezweckt den Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs. Die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen charakterlicher Ungeeignetheit bei Taten im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs (§ 69 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 StGB) setzt daher voraus, daß die Anlaßtat tragfähige Rückschlüsse darauf zuläßt, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen.
StGB § 69 Abs. 1
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BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 983/04
Gründe: A. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die weitere Unterbringung des Beschwerdeführers im geschlossenen Maßregelvollzug.
