Rechtsprechung zu § 66 StGB
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BGH, 10.09.2002 - 1 StR 169/02
a) Zur Frage der Befangenheit bei Fehlern im Zusammenhang mit der Anordnung und Durchführung der Begutachtung der Schuldfähigkeit.
b) Zur Verhältnismäßigkeit bei der vorbereitenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Erstellung eines Gutachtens über eine Persönlichkeitsstörung.
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BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in drei Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit schwerer räuberischer Erpressung, und wegen sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt und seine Sicherungsverwahrung ...
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BGH, 25.02.2000 - 2 StR 555/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern in fünf Fällen jeweils in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Schutzbefohlenen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt und Sicherungsverwahrung gegen ihn angeordnet.
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BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93
Die Verbindung mehrerer Verhaltensweisen, die jede für sich einen Straftatbestand erfüllen, zu einer fortgesetzten Handlung setzt voraus, daß dies, was am Straftatbestand zu messen ist, zur sachgerechten Erfassung des verwirklichten Unrechts und der Schuld unumgänglich ist. Jedenfalls bei den Tatbeständen der §§ 173, 174, 176 und 263 StGB ist das nicht der Fall.
StGB § 52 Abs. 1, § 173, § 174, § 176, § 263; GVG § 132 Abs. 2, § 132 Abs. 4
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BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Änderung eines Geschäftsverteilungsplans gemäß § 21e Abs. 3 GVG, von der ausschließlich ein bereits anhängiges Verfahren erfasst wird.
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BVerfG, 10.09.2001 - 2 BvR 1523/01
Gründe: I. Der Beschwerdeführer befand sich seit dem 4. Februar 2000 ununterbrochen für ein Verfahren u. a. wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Betruges in 147 Fällen, bandenmäßigen Betruges in 99 Fällen sowie Kapitalanlagebetruges in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Mannheim. ...
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BVerfG, 09.09.2008 - 2 BvR 1044/08
Gründe: I. Der Beschwerdeführer begehrt die Aussetzung der Sicherungsverwahrung zur Bewährung nach Ablauf von zehn Jahren.
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BGH, 22.07.2008 - 5 StR 274/08
Grenzen der nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen mangelnder Therapiebereitschaft.
StGB § 66b
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BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Ist der Abschluss eines Strafverfahrens rechtsstaatswidrig derart verzögert worden, dass dies bei der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs unter näherer Bestimmung des Ausmaßes berücksichtigt werden muss, so ist anstelle der bisher gewährten Strafminderung in der Urteilsformel auszusprechen, dass zur Entschädigung für die überlange Verfahrensdauer ein bezifferter Teil der verhängten Strafe als vollstreckt gilt.
MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1
