Rechtsprechung zu § 70 StGB
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BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat.

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BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Grundrechtskonformität eines gegen den Beschwerdeführer verhängten vorläufigen Berufsverbots nach § 132 a StPO.

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BVerfG, 25.09.2003 - 2 BvR 1580/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt. Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind entschieden (§

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BGH, 20.02.2001 - 5 StR 544/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung in drei Fällen, wegen versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen sowie wegen Anstiftung zur Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Daneben hat es dem Angeklagten für die ...

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BGH, 23.11.2000 - 3 StR 225/00

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten G. wegen Betrugs in zehn Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, den Angeklagten Kr. wegen Betrugs in 16 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten, die Angeklagte R. wegen Betrugs in 32 Fällen zu einer ...

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BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00

Gründe: I. Das Landgericht Oldenburg hat den Angeklagten B. (unter dem Aktenzeichen: 5 KLs 8/ 98) wegen Beihilfe zum Betrug in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihm für die Dauer von drei Jahren untersagt, den Beruf eines Rechtsanwalts ...

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BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

1. Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichts nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht auch nicht hinwirken.

2. Nach jedem Urteil, dem eine Urteilsabsprache zugrunde liegt, ist der Rechtsmittelberechtigte, der nach § 35 a Satz 1 StPO über ein Rechtsmittel zu belehren ist, stets auch darüber zu belehren, daß er ungeachtet der Absprache in seiner Entscheidung frei ist, Rechtsmittel einzulegen (qualifizierte Belehrung). Das gilt auch dann, wenn die Absprache einen Rechtsmittelverzicht nicht zum Gegenstand hatte.

3. Der nach einer Urteilsabsprache erklärte Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels ist unwirksam, wenn der ihn erklärende Rechtsmittelberechtigte nicht qualifiziert belehrt worden ist.

GG Art. 20 Abs. 3; StPO vor § 1 (faires Verfahren), § 302 Abs. 1 Satz 1

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BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

1. a) Zum Strafrecht im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG gehört die Regelung aller staatlichen Reaktionen auf Straftaten, die an die Straftat anknüpfen, ausschließlich für Straftäter gelten und ihre sachliche Rechtfertigung auch aus der Anlasstat beziehen.

b) Bei der Straftäterunterbringung nach dem Bayerischen Straftäterunterbringungsgesetz und dem Unterbringungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt handelt es sich um Strafrecht im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG.

2. Die Länder sind nicht befugt, die Straftäterunterbringung zu regeln; der Bund hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich abschließend Gebrauch gemacht.

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BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1048/03

Gründe: Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Der Verfassungsbeschwerde kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu noch ist ihre Annahme zur Durchsetzung der in §

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BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

Gründe: Das LG hat den Angeklagten W. wegen vorsätzlicher umweltgefährdender Abfallbeseitigung in 16 Fällen, in 13 Fällen in Tateinheit mit Betrug, in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Bodenverunreinigung sowie wegen vorsätzlichen unrichtigen Ausfüllens von Begleitscheinen in 47 Fällen zu ...

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