Rechtsprechung zu § 78 StGB
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BGH, 16.02.2005 - 5 StR 14/04
Befehl zur Tötung eines Demonteurs von Selbstschußanlagen an der innerdeutschen Grenze.
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BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Gründe: Das LG hat wegen Eintritts der absoluten Verfolgungsverjährung das vom OLG Dresden am 28. 4. 2000 eröffnete Hauptverfahren eingestellt. Die dagegen gerichteten Revisionen der Staatsanwaltschaft, die vom Generalbundesanwalt vertreten werden, und des Nebenklägers haben mit den erhobenen ...
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BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00
1. Der Geschäftsführer einer GmbH, deren einziger Gesellschafter das Bayerische Rote Kreuz als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist kein Amtsträger i. S. des § 11 I Nr. 2 StGB.
2. Die Staatsanwaltschaft kann das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen noch bejahen, wenn nach Ablauf der Strafantragsfrist das absolute in ein relatives Antragsdelikt umgewandelt wird (§ 12 II, § 22 I UWG aF; § 299 I, § 301 I StGB).
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BGH, 10.01.2001 - 5 StR 435/00
Gründe: Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Vergehen gegen das Militärregierungsgesetz Nr. 53 zu Geldstrafen verurteilt und zum Nachteil der Verfalisbeteiligten den Verfall von Wertersatz angeordnet. Die Revisionen der Angeklagten und der Verfallsbeteiligten führen zur Aufhebung des ...
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BGH, 05.12.2000 - 1 StR 411/00
Löst eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person die Haftung einer juristischen Person nach § 30 OWiG aus, so gelten im Verfahren gegen die juristische Person die für die Tat der natürlichen Person maßgeblichen Vorschriften über die Verjährung.
OWiG § 30
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BGH, 14.06.2000 - 3 StR 94/00
Zur Unterbrechungswirkung der Anordnung der ersten Vernehmung des Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren wegen serienmäßig begangenen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes.
StGB § 78 c Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 23.02.2000 - 1 StR 605/99
Gründe: Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 6. Dezember 1999 zutreffend ausgeführt:
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BGH, 18.02.2000 - StB 2/00
Gründe: Der angefochtene Haftbefehl ist auf den Vorwurf gestützt, die Beschuldigte habe in B. am 17. Oktober 1986 und in H. am 21. Juni 1987 jeweils gemeinschaftlich mit anderen versucht, durch Sprengstoff eine Explosion herbeizuführen und dadurch fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden (§ ...
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BFH, 12.12.2007 - X R 31/06
1. Der Ausschlussgrund des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a StraBEG greift im Fall des Erscheinens eines Bediensteten der Steuerfahndung hinsichtlich der Verdachtsmomente, in denen die Steuerfahndung für den Steuerpflichtigen erkennbar ermittelt.
2. Nach § 10 Abs. 3 Satz 2 StraBEG ist die Änderung oder Aufhebung der mit Abgabe der strafbefreienden Erklärung bewirkten Steuerfestsetzung nur ausgeschlossen, wenn zugleich die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 StraBEG vorliegen.
3. Die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 StraBEG sind dann nicht erfüllt, wenn zwar die in der strafbefreienden Erklärung ausgewiesenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten aus anderen als den im StraBEG genannten Gründen nicht mehr geahndet werden können, aber ein Ausschlussgrund i. S. des § 7 StraBEG vorliegt.
StraBEG § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a, § 8 Abs. 2, § 10 Abs. 3 Sätze 1 und 2
