Rechtsprechung zu § 78 StGB
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BGH, 12.05.2006 - V ZR 175/05

§ 581 Abs. 1 2. Fall ZPO bestimmt eine Ausnahme von dem in § 581 Abs. 1 1. Fall ZPO angeordneten Grundsatz, nach dem eine Restitutionsklage aus den in § 580 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 ZPO bezeichneten Gründen nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung in einem Strafverfahren zulässig ist, für den Fall, dass ein Strafverfahren aus anderen Gründen als wegen Mangels an Beweis nicht erfolgen kann. So verhält es sich nur, wenn eine Verfolgung der als Restitutionsgrund vorgetragenen Straftat infolge hinzugetretener, vom Restitutionskläger nicht beeinflussbarer Umstände unmöglich ist.

ZPO § 581

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BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

1. Die Erledigung eines Strafverfahrens wird nicht allein deshalb in rechtsstaatswidriger Form verzögert, weil das Revisionsgericht zur Korrektur eines dem Tatrichter unterlaufenen - nicht eklatanten - Rechtsfehlers dessen Urteil aufheben und die Sache zu erneuter - zeitaufwändiger - Verhandlung an die Vorinstanz zurückverweisen muss. Dies ist vielmehr Ausfluss eines rechtsstaatlichen Rechtsmittelsystems.

2. Wird der Angeklagte des Mordes schuldig gesprochen, so kann von der Verhängung der lebenslangen Freiheitsstrafe in aller Regel nicht deswegen abgesehen werden, weil die Beendigung des Verfahrens von den Strafverfolgungsorganen in einer Weise verzögert wurde, die beim Ausspruch von zeitiger Freiheitsstrafe oder von Geldstrafe eine Kompensation zugunsten des Angeklagten auf der Rechtsfolgenseite gebieten würde.

GG Art. 20 Abs. 3; MRK Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2, Art. 6 Abs. 1 Satz 1; StGB § 211 Abs. 1

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BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04

Eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts bei nicht rechtsfehlerfreiem Strafausspruch.

StPO § 354 Abs. 1a, Abs. 1b

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BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 18/04

Der Lauf der in Art. 9 Abs. 1 EGStGB geregelten Verfolgungsverjährung endet jedenfalls im Anwendungsbereich des § 890 ZPO mit der Festsetzung eines Ordnungsmittels, auch soweit diese nicht rechtskräftig ist. Die Verjährung kann im weiteren Verlauf des Vollstreckungs- bzw. Rechtsmittelverfahrens nicht mehr eintreten.

EGStGB Art. 9; ZPO § 890

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BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Folgerungen, die von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu ziehen sind.

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BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03

1. Der Geschäftsführer einer GmbH, die sich in städtischem Alleinbesitz befindet und deren wesentliche Geschäftstätigkeit die Versorgung der Einwohner mit Fernwärme ist, ist Amtsträger gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) StGB, wenn die Stadt die Geschäftstätigkeit im öffentlichen Interesse steuert.

2. Liegen wegen einer Veränderung der Strafdrohung die Voraussetzungen der Ruhensvorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB vor, so ist § 2 Abs. 3 StGB zu beachten.

StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c), § 78 b Abs. 4

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BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab; irrevisibles Landesrecht; Rahmenrechtskonformität -; Überprüfung der Auslegung - auf Rahmenrechtskonformität; Personaldaten der Beamten; Auskunftsanspruch; Pflicht des Dienstherrn zur Nennung von Denunzianten; leichtfertige Bezichtigung; Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO.

Ist Prüfungsmaßstab für das Revisionsrecht eine Vorschrift des Bundesrahmenrechts, hat das Revisionsgericht auch zu prüfen, ob sich die Vorinstanz bei der Auslegung und Anwendung irrevisiblen Landesrechts innerhalb der vom Rahmenrecht gezogenen, für den Landesgesetzgeber verbindlichen Grenzen gehalten hat.

Wird ein Beamter bei seinem Dienstherrn leichtfertig oder wider besseres Wissen der Korruption bezichtigt, muss der Dienstherr ihm den Denunzianten nennen, auch wenn diesem Vertraulichkeit zugesichert worden war.

Die Beweisaufnahme, ob der Informant leichtfertig oder wider besseres Wissen gehandelt hat, ist im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO durchzuführen.

VwGO § 99 Abs. 2, § 137 Abs. 1 Nr. 1; BRRG § 127 Nr. 2; LBG NRW §§ 65, 85

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BGH, 21.08.2002 - 1 StR 129/02

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen in 313 Fällen, in 202 Fällen in Tateinheit mit sexuellem Mißbrauch von Kindern, in 9 Fällen in Tateinheit mit Vergewaltigung unter Einbeziehung der mit Urteil des Amtsgerichts N. vom 11. Dezember 2000 ...

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BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 1247/01

Gründe: I. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz beschuldigt den Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren (Anklageschrift vom 15. Februar 1999) verschiedener zu DDR-Zeiten im "Spezialkinderheim Erich Hartung" in Meerane zum Nachteil dort untergebrachter sog. schwer erziehbarer Jugendlicher in der Zeit von ...

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BGH, 27.06.2002 - 4 StR 28/02

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubten "Schußwaffenbesitzes" in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb von Munition zu einer Geldstrafe verurteilt. Vom Vorwurf der Bestechlichkeit in zwei Fällen hat es ihn teils aus tatsächlichen, teils aus rechtlichen Gründen freigesprochen. Die ...

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